Gewidmet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der  Düsseldorfer Polizei,
die die Last der gegenwärtigen, noch andauernen Erweiterung und Sanierung
des Polizeipräsidiums aushalten und tragen

 

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 Planung und Bau

Es hatte länger gedauert, als geplant. Am 28.11.1933 endlich war das neue Polizeipräsidium am Kavallerieplatz fertig gestellt. Anfang 1934 waren die restlichen Akten in der Mühlenstraße verpackt und mit den letzten Dienststellen umgezogen. Am 11.1.1934 war alles geschafft, die Wache am alten Präsidium zum 10.1.1934 eingestellt. Gut vier Jahre zuvor, am 12. Oktober 1929, war vom preußischen Minister des Innern Albert Grzesinski im Beisein von Staatssekretär Abegg, Oberpräsident Fuchs, Regierungspräsident Bergemann, Polizeipräsident Hans Langels und Oberbürgermeister Dr. Robert Lehr sowie zahlreicher Repräsentanten von Reichs- und Staatsbehörde der Grundstein gelegt worden, begleitet und eingerahmt von der festlichen Musik des Polizeimusikkorps und einer Formation der Schutzpolizei. 1931 war der Rohbau erstellt. Ein aufgrund der Wirtschaftskrise angeordneter Baustopp jedoch hatte den weiteren Ausbau um eindreiviertel Jahr verzögert; erst 1932 konnte er weiter fortgeführt werden.

Der Kavallerieplatz vor dem neuen Präsidium und dem mitgeplanten, doch erst einige Jahre später gebauten Landesfinanzamt erinnerte an die hier zuvor gestandene Husarenkaserne. Seit die Husaren 1906 nach Krefeld verlegt worden waren, hatte sie einige Jahre leer gestanden, war dann von armen Leuten bevölkert, Lagerraum und Winterquartier eines Zirkus gewesen, 1921-25 dann nochmals von den französischen Besatzungstruppen genutzt worden.

Vorangegangen war ein öffentlicher Wettbewerb. Nach Neuordnung der Reichsfinanzverwaltung 1919 und der - nach Abzug der französischen Besatzungstruppen - Verstaatlichung der Düsseldorfer Polizei 1926 war für beider Dienstgebäude ein geeigneter Bauplatz gesucht worden. Das alte Kasernengelände in der Neustadt – aufgrund friedensvertraglicher Entmilitarisierungsauflage für die Rheinzone ohnehin ohne militärische Nutzung - bot sich an.

Die Realisierung zweier großer Bauvorhaben verschiedener Staatsbehörden auf gemeinsamem Baugelände war selbst für Düsseldorf „keine alltägliche städtebauliche Aufgabe“; sie würde die Entwicklung des südlichen Stadtbezirks bestimmend beeinflussen. Zwischen den Ministerien in Berlin und den örtlichen Stellen hatte deswegen Übereinkommen bestanden, durch Ausschreiben eines öffentlichen Wettbewerbs und damit „Beteiligung eines größeren Kreises der architektonisch schöpferischen Kräfte unseres Landes den besten städtebaulichen Gedanken zur Auslese bringen“. Bewusst war die Ausschreibung auf die von den Besetzungen der Ententemächte zuvor betroffenen Provinzen Rheinland, Westfalen, Saargebiet und Rheinpfalz beschränkt worden. 146 Entwürfe „von durchweg beachtenswerter Höhe“ waren eingegangen.

Sie sollten „die zweckmäßigste Art der Bebauung des Grundstücks unter besonderer Berücksichtigung städtebaulicher Gesichtspunkte sowohl hinsichtlich der Stellung der beiden Dienstgebäude als auch hinsichtlich der Ausgestaltung des neuen bebauten Grundstücks in Bezug auf die angrenzenden Straßen“ herausarbeiten. Dazu sollten sie „mit der Hauptanordnung der Diensträume nach Gesamtgröße und Fensterachsen, [auch] die Verteilung der Massen zur Klarstellung der Gesamtwirkung, die Aufteilung der Freiflächen nach Gärten, Höfen, Vorgärten und die Ausgestaltung in Bezug auf die angrenzenden Straßen darstellen. Die Gärten zu den Dienstwohnungen des Präsidenten des Landesfinanzamtes und des Polizeipräsidenten sollten nach Möglichkeit nach Süden hin gelegt werden.“

Die Gebäude selbst sollten als Dienstgebäude öffentlicher Verwaltungen ein „würdiges Aussehen unter Verzicht auf unangemessenen Aufwand“ erhalten. Die Wahl der Baustoffe blieb den Teilnehmern überlassen. Ebenso war ihnen freigestellt, ob sie die beiden Dienstgebäude – unter Wahrung der mittleren Grundstücksgrenze – in einem Baukörper zusammenfassen oder in zwei selbständigen Gebäuden mit entsprechender Gruppierung zu einer einheitlichen Wirkung bringen und dabei gegebenenfalls an allen Straßen, vornehmlich der Kavalleriestraße, hinter die Baufluchtlinie zurück treten lassen wollten.

Zur Bebauung stand das gesamte von Kavalleriestraße, Fürstenwall, Neusser Straße und Hubertusstraße umrahmte Karree mit einer 200 m langen und 180 m tiefen Fläche zur Verfügung. Die etwa 100 Jahre alten Kasernengebäude sollten sämtlich abgerissen und beseitigt werden. Für das Polizeipräsidium war die nördliche, zur Innenstadt hin, für das Landesfinanzamt die südliche gen Bilk gelegene Grundstückshälfte vorgesehen. Ein Übergreifen beider Gebäude über die gemeinschaftliche mittlere Grenzlinie, die die Baufläche in eine nördliche und südliche Hälfte teilte, sollte unbedingt vermieden werden. Der Fürstenwall, die Neusser Straße und die Hubertusstraße sollten gegenüber ihrer bisherigen Anordnung verbreitert werden. Gedacht war die Hauptausrichtung der Gebäude zur Kavalleriestraße hin; das zur Neusser Straße hin verbleibende Gelände sollte späteren Erweiterungen vorbehalten bleiben.

Das Preisgericht - der „selten anspruchsvolleren Aufgabe in nicht alltäglicher Art“ besetzt - bestand aus den zuständigen Referenten und Dezernenten der preußischen und Reichsbehörden, den Leitern der nutznießenden Behörden sowie einer Anzahl bekannter rheinischer Architekten. Es habe eine „erfreuliche Objektivität im Urteil“ gezeigt, so MinRat Schellberg, Berlin, in seinem zusammenfassenden Bericht: Die behördlichen Preisrichter hätten vermieden, gewisse programmatische Forderungen aus dem Interesse der nutznießenden Verwaltungen zum allein entscheidenden Kriterium zu erheben. In Übereinstimmung mit den Architekten im Preisgericht sei für alle entscheidend gewesen, „ob die große architektonisch städtebauliche Idee ihre beste Verkörperung gefunden“ hatte. Das habe dazu geführt, dass verschiedene bisher kaum bekannte Architekten als erste Preisträger aus dem Wettbewerb hervorgegangen seien und jüngeren aufstrebenden Baubeamten, die bei ihren „durchaus auch künstlerisch beachtenswerte Arbeiten“ infolge „ihrer dienstlichen Mentalität“ den Programmanforderungen der nutznießenden Verwaltungen allzu hohe Priorität eingeräumt hätten, weniger Erfolg beschieden gewesen sei.

Es gab drei Preisträger; darüber hinaus waren fünf weitere Entwürfe angekauft worden. Alle diese Entwürfe zeigten - wie oft üblich -  zu den Straßen hin geschlossene Baukörper mit eingeschlossenen Innenhöfen. Planung wie Entwürfe hatten in der Fachwelt allgemeine Anerkennung gefunden. In seinem Buch über „Düsseldorf. Bauliche Entwicklung 1918-1928“ sah Th(eodor) Hunecke, selbst Architekt, in dem preisgekrönten Entwurf von Böckels und Biskaborn  - wenn einmal vollendet – „in seiner erhabenen Ruhe und Vornehmheit eine vorteilhafte Bereicherung unseres Stadtbildes und einen weiteren höchst interessanten Beitrag zur Geschichte der neuen Baukunst“.

In einem nächsten Schritt waren die nutznießenden Behörden, Polizeipräsidium und Landesfinanzamt, aufgefordert, die preisgekrönten Entwürfe daraufhin zu prüfen, ob sie seitens des Raumprogramms wie sonstiger Notwendigkeiten noch wesentliche Änderungen bedingten. Erfreulich wäre es, so das Preisgericht, wenn der mit dem ersten Preis ausgezeichnete Entwurf sich dabei nicht nur städtebaulich sondern auch für den Dienstbetrieb als die beste Lösung erwiese und als Unterlage für den endgültigen Entwurf ohne weiteres übernommen werden könnte.

Doch diese Hoffnung des Preisgerichts sollte sich nicht erfüllen. Die dem Wettbewerb nachfolgende Prüfung und ergänzende Bearbeitung der preisgekrönten Entwürfe beider Gebäude, die bei den Behörden getrennt, doch in fortwährender Abstimmung und beständigem An- und Ausgleich der baulichen Absichten zueinander stattfand, war für das Polizeipräsidium auf Geheiß des zuständigen Baudezernenten bei der vorgesetzten Behörde, dem Regierungspräsidenten, Oberbaurat Schräder, Regierungsbaurat Alexander Schaefer und Architekt A. Hein aus Düsseldorf übertragen worden. Dabei hatte sich schnell herausgestellt, dass das Bau- und Raumprogramm für die Polizei in den in den Wettbewerbsentwürfen gezeigten Gebäuden nicht unterzubringen war und Erweiterungen schon jetzt nötig machte. Es verlangte ein neuzeitiges, im Innern flexibel zu gestaltendes Behördenhaus, in dem einerseits Büros, andererseits Räume für Sondereinheiten mit sehr unterschiedlichen Funktionen unterzubringen waren, wie eine größere Revierwache für 60 Mann, ein Überfallkommando mit zugehörigen Garagen für die Mannschaftswagen, ein Polizeirevier, ein Polizeigefängnis mit 60 Zellen, Meldeämter verschiedener Art sowie Dienstwohnungen unterschiedlicher Größe (eine große, drei mittlere, sechs kleine). Auch sollten im Gebäude der Polizei jetzt noch weitere staatliche Ämter (Eichamt, Katasterämter) untergebracht werden.

Es war daher zu einer starken Überarbeitung der Entwürfe für das Polizeipräsidium, noch im November 1928 zu einem Austausch der Bauplätze und letztlich zu einer weitgehenden Neukonzeption der Baumassen des Polizeipräsidiums und ihrer Gliederung gekommen. Die Gesamtanlage blieb weiterhin zur Kavalleriestraße als Hauptzugangsstraße hin orientiert. Durch teilweises Zurücksetzen des Polizeipräsidiums wie des Landesfinanzamtes insgesamt war ein neuer, größerer Platz gewonnen, der einen ungehinderten Blick auf die breit angelegten, langgestreckten Gebäude und ihre Architektur zulassen, auch ihren Anspruch und Ausdruck und nicht zuletzt ihre Monumentalität wahrnehm- und erfahrbar machen würde. Das Polizeipräsidium zeigte nun – im Gegensatz zu allen Wettbewerbsentwürfen mit gleich Festungen geschlossenen Baublöcken - einen stark aufgefalteten, weithin geöffneten, bis fast an die Neusser Straße heran reichenden Baukörper. Auf wen diese völlig veränderte, neuartige, auch originelle Konzeption zurückgeht, ob auf Schaefer, Hein oder Schräder oder auf alle zusammen, kann heute nicht mehr ermittelt werden. Sicherlich gab es enge fortlaufende Abstimmungen zwischen Schaefer und Schräder. Mag sein, dass bei dieser dann baulich aufgefächerten Neukonzeption auch der neue „moderne Polizeigedanke“ einer sich öffnenden, bürgernahen und bürgerfreundlichen Polizei – wie er seit 1926 in offiziellen Verlautbarungen, Ansprachen und Polizeiausstellungen und -wochen propagiert wurde – ebenfalls Pate gestanden hatte.

Zur Realisierung der Neubaupläne war vor Ort ein eigenes „Preussisches Neubauamt Düsseldorf/Rhein“ eingerichtet worden, dem Regierungsbaurat Alexander Schaefer vorstand. Ihm oblag die örtliche Bauleitung – unter Aufsicht der Hochbauabteilung im preußischen Finanzministerium und der preußischen Regierung in Düsseldorf (ORuBR Schräder). 200 Arbeiter sollten durchschnittlich am Bau beschäftigt werden. Der Bau schritt zügig voran. Bis 1931 war der Rohbau fertig gestellt. Doch dann hatten im Verlauf der weltweiten Wirtschafts-, Finanz- und Bankenkrise die Notverordnung Reichskanzlers Brüning 1931 auch den gesamten preußischen Staats-Hochbau zum Erliegen gebracht. In Düsseldorf ruhten für eindreiviertel Jahre die Bauarbeiten und brachten die Vollendung des Polizeipräsidiums stark in Verzug. Umso zügiger war es danach 1932 an die restlichen Arbeiten, den gesamten Innenausbau, gegangen. Im Schnitt sollen bis zu 450 Arbeiter beschäftigt worden sein, „45 bis 50 Tischler, 16 Malermeister, 35 Schlossermeister, fünf Firmen aus dem Baugewerbe (Maurer und Beton) [...] neben vielen anderen Firmen der Elektrizitätsbranche, des Installationsgewerbes, der verwandten Berufe (waren) mit Aufträgen bedacht“. Das Ende der Bauzeit war nach vier bis viereinhalb Jahren nun abzusehen und damit die Fertigstellung eines „neuen Typs eines Verwaltungshauses“, den es in Abkehr vom „hochumbauten Hof mit seinem um ihn rund herumführenden Innenverkehr“ darstellen werde, mit einem „Grundrißprinzip“, das – ausgehend vom Einzelzimmer, das das Publikum wegen der „Einzelbehandlung seiner persönlichen Angelegenheiten“ beanspruche - sich in der Architektur daher auch so „aussprechen“ müsse und mit Haupttrakt und Nebentrakten sowie in seiner Größe so gemessen sei, „daß Geschoß für Geschoß einen besonderen Verwaltungszweig, Trakt für Trakt,“ fülle – wie Regierungsbaurat Schaefer anlässlich der Grundsteinlegung prophezeit hatte und gewünscht - „zum Nutzen der Bevölkerung, eine gesunde Arbeitsstätte der Beamtenschaft und nicht zuletzt Wahrzeichen staatlicher Bedeutung“.

Schon am 1.4.1932 konnte als erste Dienststelle das 6. Polizei-Revier aus ihren „völlig unzulänglich“ gewordenen Räumen im nahen Hause Neusser Str. 51 in das neue Polizeipräsidium übersiedeln. Vor Jahresende 1932 waren auch das Katasteramt III und das Eichamt eingezogen, beide mit der Anschrift Fürstenwall 32. Ab 1.4.1933 waren die gesamte Verwaltungspolizei, die Kriminaldirektion mit den Kommissariaten 1-4 (Diebstahl und Einbruch) und am 2.11.1933 das Kommando der Schutzpolizei und des Revierpolizei-Abschnitts II nachgefolgt. Am 21.4.1933 war das Polizei-Gefängnis in Betrieb genommen worden, das dringend gebraucht wurde. Im Jahresverlauf 1933 waren auch die Katasterämter I und II mit Anschrift Neusser Str. 22 gefolgt und die Kassen, die staatliche Kreiskasse, die Forst- und die Polizeikasse, sowie die „interessante und technisch vollkommen angelegte Nachrichtenstelle“ sowie die Telefonzentrale. Am 28.11.1933 war das neue Polizeipräsidium fertig gestellt.  Am 11.1.1934 aller Umzug geschafft, das neue Präsidium vollends in Betrieb genommen, die Wache am alten Präsidium in der Mühlenstraße zum 10.1.1934 eingestellt worden.

In den vorangegangenen Raumplanungen nicht berücksichtigt, da nicht vorhanden, war im Juni 1933 außerdem infolge der Sitzverlegung von Recklinghausen nach Düsseldorf der „Höhere Polizeiführer West“ mit seinem Stab der Landespolizeiinspektion West unter Leitung von Polizeigeneral Stieler von Heidekampf in das neue Polizeipräsidium eingezogen; sie hatten die Räume im ersten Obergeschoss an der Ecke Kavallerie-straße/Kavallerieplatz okkupiert, die eigentlich für das eigene Kommando der Schutzpolizei vorgesehen waren, das in das Geschoss darüber ausweichen musste.

In der Mühlenstraße zunächst verblieben war die Abt. I A der Düsseldorfer Polizeibehörde, die politische Polizei, die für die Erforschung und Ermittlung staatsfeindlicher Bestrebungen zuständig war. Noch im Frühjahr 1933 war die politische Polizei Preußens von Göring neu ausgerichtet und in dem „Gesetz über die Errichtung eines Geheimen Staatspolizeiamts“ vom 26.4.1933, und zwei ihm folgenden Runderlassen in ihm selbst nachgeordnete „Staatspolizeistellen“ umorganisiert und verselbständigt worden.

An Baukosten für das neue Polizeipräsidium hatte Regierungsbaurat Schaefer am 10.6.1930 eine Summe von 4.100.000 RM errechnet, was durch Oberregierungs- und -baurat Schräder und Regierungsinspektor Skobowsky von der Bezirksregierung Düsseldorf am 28.7.1930 so akzeptiert, vom Preußischen Finanzministerium dagegen am 1.8.1931 – als teils zu aufwendig, teils als Ergebnis bereits erfolgter Verdingungen - um 270.000 RM auf verbleibende 3.8430.000 RM korrigiert worden war. Diese Summe ist von Bauleiter Schaefer offensichtlich eingehalten worden, der die Richtigkeit so am 1.3.1935 bescheinigt hatte.

 

1933 - Einzug einer den NS-Machthabern bedingungslos willfährig gemachten Polizei

In das nun fertig gestellte Polizeipräsidium aus Weimarer Zeit war eine inzwischen völlig veränderte, den NS-Machthabern schnell bedingungslos willfährig gemachte und zu bedingungslosem Einsatz für Partei und „völkischen“ Staat verpflichtete Polizei eingezogen. Alle guten Wünsche, die dem Bau bei seiner Grundsteinlegung mit auf dem Weg gegeben worden waren, wie der nach treuem Zusammenhalt Aller, nach Sicherung des inneren Friedens im geliebten Vaterland und Glückauf zum guten Gelingen von Polizeipräsident Langels und, dass das neue Polizeipräsidium stets Schmuck, Stolz und Zierde der schönen Stadt Düsseldorf und des gesamten Gebietes sein, auch, dass die Polizei in Düsseldorf von der Bevölkerung stets als das empfunden werde, was ihr Streben sei, als ein wertvoller Bestandteil auch der Bevölkerung, dass im Polizeipräsidium stets der Geist der wahren Volkspolizei, niemals Bürokratie und falscher Obrigkeitsdünkel herrschen möge, dass die Bevölkerung Düsseldorfs den Beamten dieses Polizeipräsidiums immer auch Vertrauen und Zuversicht entgegenbringen möge, weil sie in ihnen Helfer und Freunde finde, von Innenminister Grzesinski oder von Oberbürgermeister Dr. Lehr „ Recht und Gerechtigkeit, Liebe zu Volk und Vaterland mögen die Pfeiler sein, auf denen dieses Haus ruht“, waren umgemünzt und zurecht gebogen in das Vokabular der „neuen Zeit“, der „nationalen Erneuerung“, wie es die wahren Absichten vernebelnd hieß, verdrängt aus dem Bewusstsein der Menschen, vergessen als stammten sie aus einer anderen, der „alten“ jetzt geschmähten Welt wie die, die sie gewünscht hatten. Als sichtbares Zeichen dieser „neuen Zeit“ und der mit ihr einhergehenden Änderungen in Auftrag, Macht und Sendung prangte alsbald in dem rd. 166 qm großen Tonfliesenmosaik auf dem Fußboden der weiten, hohen Eingangshalle inmitten des großen Polizeisterns der neue preußische Adler Görings, martialisch mit stolz aufgerecktem Kopf, Hakenkreuz auf der Brust und Schwert und Blitzbündel als Insignien der Macht in den Fängen unter der anmaßenden, zugleich blasphemischen Devise „Gott mit uns“ – anstatt des ursprünglich geplanten einfachen preußischen Adlers republikanischer Prägung.

So hatte das gerade erst fertig gestellte Präsidium frühzeitig schon Veränderungen und Wandel erfahren und weitere sollten folgen, wie die ursprünglich nicht vorgesehene Aufnahme der Landespolizeiinspektion West noch im Sommer 1933, die Ausschmückung des „Preußensaals“ mit Porträtbüsten von Hitler und Göring, weitere Hitler-Büsten aus der Bronze einer ursprünglich für den Kfz-Vorführ- und Fahrerhof gefertigten, dann umgeschmolzenen Christopherus-Figur, die „Ausschmückung“ des Sozial- und Kantinenraumes mit „bedeutsamen“ Sprüchen von Hitler, Göring und Polizeipräsident und SS-Gruppenführer Weitzel anstelle der bilderstürmend überpinselten Darstellung der St. Georgs-Legende und manches mehr. Bald sollte sich zeigen, dass die Räume im noch neuen Polizeipräsidium für die beständig wachsenden wie neuen Stabsstellen und Organisationseinheiten nicht mehr ausreichen würden. Nach dem Luftschutzgesetz von Juni 1935 war im Rahmen der Organisation des zivilen Luftschutzes der Polizei die Aufgabe der örtlichen Luftschutzleitung aufgetragen worden; im Stab des Kommandos der Schutzpolizei mussten dafür neue Stabsstellen untergebracht werden. Mag das Außenvorbleiben der politischen Polizei dem Einzug des Höheren Polizeiführers West noch ausreichend Platz geboten haben, so mussten schon – Herbst oder Ende 1935 – die drei Katas-terämter wieder aus dem Polizeipräsidium ausziehen. Unter Leitung des neuen Polizeipräsidenten, des SS-Gruppen-, dann -Obergruppenführers Fritz Weitzel waren später auch Dienststellen der SS eingezogen – die SA musste draußen bleiben, 1936 die Dienstraume mit Portraitfotos des neuen Chefs der Deutschen Polizei, Reichsführer SS Heinrich Himmler und des Polizeipräsidenten Weitzel ausgestattet worden, hatte die außerhalb untergebrachte Gestapo bald abgesonderte Vernehmungsräume nahe des Polizeiugefängnisses bekommen, war - wahrscheinlich im Frühjahr 1936 - an der Gebäudeecke von Kavalleriestraße und Kavallerieplatz oberhalb des Eingangs zur Eingangs-Pfeilerhalle der im Herbst 1935 vom Parteiadler abgeleitete und gnädigst angeordnete neue Reichsadler mit einem von einem Eichenkranz in seinen Fängen umfassten Hakenkreuz montiert worden. 1937 war aus dem Kavallerieplatz der Mackensen-Platz geworden. 1938 musste das Gebäude auch die Dienststelle des neu geschaffenen Höheren SS- und Polizeiführers, zu dem SS-Obergruppenführer und Polizeipräsident Weitzel ernannt worden war, aufnehmen. Im Vorfeld eines sich abzeichnenden neuen Krieges waren dann eilends unter der Pfeilerhalle ein Kellerraum zu einem wand- und deckenverstärkten öffentlichen Schutzraum umgerüstet, ebenfalls die Telefon- und Nachrichtenzentrale in wand- und deckenverstärkte Räume im Souterrain und Erdgeschoss umquartiert und eine neue Einsatz- und Führungszentrale für den Luftschutz eingerichtet worden.

Seit Inbetriebnahme im April 1933 hatte das Polizeigefängnis, wie es damals hieß, bereits viele von der NS-Hilfspolizei willkürlich als Kommunisten, Bolschewisten und “Volksschädlinge“ festgenommene, dann schwer misshandelte und schließlich zur Polizei abgeschobene Personen aufnehmen müssen; weitere „politische“ Häftlinge und Schutzhäftlinge sollten folgen, nicht immer reichten die Zellen aus und mussten mehrfach belegt werden, Bis Kriegsende 1945 sollen es „701 Männer und 851 Frauen“ gewesen sein, die „zur Verfügung der Gestapo für Stunden, Tage oder Wochen eingesperrt“ waren, „viele [von ihnen] von hier aus in Konzentrationslager gebracht“ wurden, „andere sich selbst töteten, weil sie die Folter nicht ertragen konnten. Todesnot litten sie alle“ - wie eine seit 1986 an der Außenwand zum Jürgensplatz angebrachte Mahntafel jedem aufmerksam Vorbeigehenden kündet. Auch für andere Zwecke vorübergehender Verwahrung musste das Polizeigefängnis herhalten, als Ende Oktober 1938 für die plötzliche Abschiebe-Aktion jüdischer Menschen polnischer Nationalität, die oft jahrelang in Düsseldorf gelebt hatten und nun nach polnischer Ankündigung, ihnen die eigene Staatsbürgerschaft zu entziehen, sofort ausgewiesen werden sollten. In der Nacht zum 28. Oktober, „zwischen zwölf und sechs Uhr, war die Polizei in die Wohnungen eingedrungen und hatte Männer, Frauen und Kinder fortgeführt.“ so Rabbiner Max Eschelbach in seinen im Frühsommer 1939 aufeschriebenen Erinnerungen. „ Sie hatten kaum Zeit sich anzuziehen, sie konnten nur mitnehmen, was sie gerade zur Hand hatten und in ihrem Koffer oder einer Mappe unterbringen konnten. […] Es waren in Düsseldorf im ganzen 361 Juden (nach neueren Recherchen: 441) polnischer Nationalität. […] In dem Polizeigefängnis, […], herrschte kopflose, verzweifelte Verwirrung. Die Beamten hatten die Nerven verloren und schrien einander an. Das Gefängnis ist nicht auf eine so große Zahl von Gefangenen eingerichtet und war überfüllt. In den großen Räumen im Souterrain drängten sich die Verhafteten an die Gitterfenster. In der zweiten und dritten Etage füllten sich die Korridore. Männer und Frauen aller Altersstufen, zusammengepfercht wie Raubtiere im Käfig. In verschiedenen Einzelzellen waren junge Mütter mit ihren Säuglingen im Kinderwagen. […] Sie hatten kein Frühstück bekommen. Das Gefängnis selber war von den Massenverhaftungen überrascht worden. […] Furchtbar war die starre Ruhe der Verhafteten. Kein lautes Wort der Klage. Die Gesichter waren vom Entsetzen verzerrt, […] Um 2 Uhr mußten alle die Zellen und Gänge verlassen. Im Hof wurde eine Verhandlung aufgenommen, um festzustellen, wer abtransportiert wurde. Einige wurden entlassen; fast alle wurden abgeschoben. Sie warteten an drei Stunden auf ihr Schicksal in einer trostlosen Stille. Eine junge Frau stand regungslos in einer großen und immer größer werdenden Blutlache. Sie war unwohl geworden und konnte sich nicht helfen. Ruhelos wanderten die Männer auf und ab mit dem Brot unter dem Arm, das sie inzwischen erhalten hatten, ihrem einzigen Besitztum. Es waren Frauen darunter, die einen polnischen Staatsangehörigen geheiratet hatten und dadurch polnische Staatsangehörige geworden waren. Sie waren nie in Polen gewesen und verstanden kein Wort polnisch, ihre Kinder, die in Deutschland geboren waren, wußten ebensowenig davon. Starr stand in diesem Gewühl Frau Isidor Landau, eine alte Frau aus Berlin, ihr verstorbener Mann war polnischer Staatsangehöriger gewesen, sie war seit Jahrzehnten Witwe. Allein und verlassen wurde sie nach Polen verstoßen, das sie nie gesehen hatte. […] Wir konnten den Menschen nicht helfen, aber wir wollten bei ihnen sein. Sie waren im zweiten Hof. Als im ersten Hof der erste Autobus vorfuhr, um sie zur Bahn zu bringen, wollten wir sie begleiten, aber der Posten ließ uns nicht durch. Als der zweite Schub abtransportiert werden sollte, wandte ich mich an den Polizeioffizier und bat ihn, uns mit ihnen auf den ersten Hof zu lassen. Mit großer Liebenswürdigkeit geleitete er uns, weiter als uns lieb war. Im nächsten Augenblick standen wir auf der Straße. Wir warteten mit vielen anderen auf die Abfahrt der nächsten Wagen. Die Menge auf der Straße war totenstill, aber gelegentlich hörte man doch auch boshafte und hämische Bemerkungen.“ Am 29.10. war die Ausweisungsaktion offiziell abgebrochen worden, nachdem Polen die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger verfügt hatte.

 

Kaum zwei Wochen später waren dann im Rahmen des schrecklichen November-Pogroms in der Nacht und im Laufe des 10.11.1938 durch die Gestapo und sie mit unterstützende Kriminal-, auch Schutzpolizei mindestens 141 (wahrscheinlich mehr) jüdische Menschen, nachdem sie mit Schrecken, Not und etlichen Misshandlungen und Verletzungen den Überfall des nationalsozialistischen Mobs erduldet und überstanden hatten, festgenommen und ebenfalls ins Polizeigefängnis eingeliefert worden, darunter auch 18 Frauen und 6 Kinder zw. 5 und 15 Jahren, ebenso eine nicht unerhebliche Anzahl älterer Männer bis zum Alter von 80 Jahren. Unter den Männern waren Kaufleute, Handwerker, Ärzte, Rechtsanwälte („Rechtskonsulenten“), Angestellte, gelernte und ungelernte Arbeiter. Einige folgten in den darauf folgenden Tagen. Das Polizeigefängnis mit seinen 54 Einzel- und nur wenigen Sammelzellen war erneut hoffnungslos überfüllt; die Zustände katastrophal. Medizinische Betreuung mangelhaft. Frauen und Kinder ebenso wie die alten Menschen waren am 11. bzw. 12.11. wieder entlassen worden. Von den zwischen dem 10. und 16.11. in Haft genommenen Personen waren 87 Männer am 16.11. weiter in das Konzentrationslager Dachau deportiert worden und nach Wochen erst frei gekommen.

 

Das Polizeipräsidium im Krieg

Der von Hitler und seiner nationalsozialistischen Führung Anfang September 1939 mutwillig und vermessen mit dem Überfall auf Polen begonnene und schnell in andere Länder getragene Zweite Weltkrieg hatte auch die Polizei stark in Anspruch genommen. Viele Polizisten wie Reservepolizisten waren von hier aus während des Krieges mit Versetzungs- oder Abordnungsbefehlen des Kommandos gemäß Anforderungen und Weisungen vorgesetzter Behörden zur Aufstellung von Polizei-Bataillonen für den „auswärtigen Einsatz“ in besetzten Gebieten oder zum Austausch oder unmittelbaren Auffüllen von bereits dort eingesetzten Einheiten beordert worden, meist zu „Ordnungs- und Sicherungsaufgaben“ hinter der Front – wie es offiziell heiß, was jedoch rücksichtslose Bekämpfung und Verfolgung von Widerständen und Sabotageakten, im Osten vor allem mörderische „Säuberungaktionen“ gegen Partisanen und Juden und Aussiedlungs- und Vertreibungsaktionen polnischer Menschen bedeutete, doch auch zu Kampfeinsätzen an der Front in prekären Front-Situationen mit beständigen Verlusten - „gefallen im Kampf gegen den Bolschewismus. In höchster Pflichterfüllung gaben sie ihr Leben für Führer, Volk und Vaterland. Ihr Tod ist uns Verpflichtung.“, wie es formelhaft dann in den amtlichen Nachrufen daheim hieß.

Schneller als gedacht und geplant war der angezettelte Krieg auch auf das Reich zurück geschlagen. Nach den ersten, noch kleinen britischen Luftangriffen auf Düsseldorf ab 15.5.1940 war bei einem weiteren in der frühen Nacht des 19.6.1940 der aus Norwegen kurzfristig zurück gekehrte, dort zum Höheren SS- und Polizeiführer ernannte Polizeipräsident Weitzel auf dem Wege zu einer Inaugenscheinnahme von Schäden vor Ort in der Josefinenstraße in Höhe des Martin-Luther-Platzes durch eine späte Bombe getötet worden. Nach weiteren Luftangriffen am 7.12.1940 mit knapp 700 Stabbrand- und etwa 50 Sprengstoffbomben auf die Stadtmitte, Pempelfort, Flingern, Oberbilk und Benrath sowie am 5.2.1941 mit 35 Todesopfern hatte es für die Stadt eine längere Pause gegeben, ehe der Feuersturm im Sommer 1942 richtig losbrach und bis Kriegsende nicht enden sollte. Neben vielen anderen in der Stadt verteilten Beobachtungsstationen war auch auf dem Polizeipräsidium ein hölzerner Beobachtungsturm aufgerichtet worden, der bei Luftalarm mit einem Turmbeobachter besetzt werden musste, um bei einem Luftangriff Treffer und Brände an die Einsatzzentrale zu melden.

In der Nacht zum 1.8.1942 hatte es - nach einem kleinen Vorläufer mit 3 Mosquito-Bombern in der Nacht des 29.7.1942 - mit 630 Bomberflugzeugen einen ersten Großangriff auf Düsseldorf gegeben, bei dem vor allem das Stadtzentrum mit Königsallee, Ost- und Friedrich-Ebert-Straße und südliche Stadtteile, wie die Friedrichstadt und Oberbilk, doch auch in Oberkassel, getroffen wurden und neben 4 vermissten 232 Menschen umgekommen waren.

Fast ein Jahr nach diesem ersten großen verheerenden Luftangriff auf Düsseldorf und anderen kleineren war 1943 ein weiterer, noch verheerenderer Luftangriff in der frühen Nacht des 12.6.1943, des Pfingstsamstags, gefolgt, ein 80-minütiger Angriff mit 750 britischen Flugzeugen, die nach einem dezidierten Flugplan in zwölf Wellen zu jeweils ca. 60 Maschinen  908 Sprengbomben, 124 Minenbomben, 312 Phosphorkanister, 26.500 Phosphorbrandbomben, 190.000 Brandbomben aller Art und 8.200  Brandbomben mit Sprengsatz abwarfen und auf einer Fläche von 8 x 5 km in den Stadtteilen Derendorf, Altstadt, Stadtmitte, Südstadt, umgrenzt im Norden von der Ürdinger-, Johann-, Heinrich-Erhardt-Straße, im Osten von der Bahnlinie Düsseldorf-Duisburg, im Süden von der Oberbilker und Bilker Allee, im Westen vom Rhein, 1.444 Großbrände, 1.840 mittlere und 5.598 Kleinbrände entzündet hatten. Die gesamte Innenstadt war in ein Meer von Flammen, Rauch und Qualm eingehüllt, das die Beobachtung durch die Posten auf den vielen Beobachtungstürmen und ihre Meldungen zur Koordinierung der Lösch- und Bergungseinsätze erschwerte. Ausgefallen war bald auch das Nachrichtennetz, so dass viele Meldungen durch Kraftfahrzeuge oder Boten übermittelt werden mussten, die sich an brennenden, zusammenstürzenden Häusern, Schuttbergen, Bombenkratern vorbei, immer wieder Deckung suchend, durch Rauch, Qualm, Staub zu den Einsatzzentralen vorwärts kämpfen mussten.  ***

Die vielen, auch durch Zeitzünder verzögerten Explosionen, hatten zahlreiche Rettungskräfte des zivilen Selbstschutzes und erweiterten Selbstschutzes in ihren halbwegs geschützten Unterkünften und Kellern fest gehalten oder durch Brände am eigenen Ort gebunden. Rauch, Qualm, Trümmer, Schutt und Scherben auf den Straßen hatten zudem schnelle frühzeitige, gezielte Brandbekämpfungen und viele Rettungseinsätze ver-zögert. In etlichen Bereichen, die besonders hart getroffen waren, war das Löschwasser knapp geworden. 230 verschüttete Personen hatten geborgen werden können, doch 985 nicht mehr. Eine Krankenschwester berichtete: „Beim Pfingstangriff haben wir Tag und Nacht gearbeitet. Schon in der Nacht, als noch Bomben fielen, kamen die ersten Verwundeten. Da kamen Menschen, die hatten 20 bis 30 Bombensplitter im Körper. Viele waren an den Augen verbrannt. Ich habe auch Tote gesehen, große Männer, die verkohlt waren, bis auf die Größe eines Kleinkinds geschrumpft.“ 1.054 Tote, 2.159 Verwundete, 106 Vermisste und 140.000 Ob-dachlose waren gezählt worden, 3.888 zerstörte Wohngebäude, 57 öffentliche Gebäude, 57 Industrieanlagen und weitere 2.933 schwerbeschädigte Wohngebäude, 49 öffentliche Gebäude und 47 Industrieanlagen. Total zerstört waren die Gauleitung (Schloss Jägerhof), die Kreisleitung, die Tonhalle, beschädigt das Regierungsgebäude, das Schauspielhaus, der Hauptbahnhof, 5 Krankenhäuser; darüber hinaus gab es mehrere teils zerstörte teils beschädigte Kirchen, Schulen (von 154: 20 total zerstört, 24 schwer, 26 leicht beschädigt) und sonstige Kulturstätten. Stark in Mitleidenschaft gezogen waren auch Anlagen der Rheinbahn, der Gas- und Wasserversorgung.

Auch das Polizeipräsidium war bei diesem fürchterlichen Angriff – wenn auch nur gering – in Mitleidenschaft gezogen worden. Unmittelbar am hinteren nördlichen Seitenflügel, in dem u.a. die Dienstwohnung des Polizeipräsidenten lag, war auf dem hinteren Teil des Geländes eine 500 Kilo-Bombe nieder gegangen und explodiert. Die Explosion direkt neben der Erdaufschüttung am Gebäude hatte einen Krater von 8 m Durchmesser und 3 m Tiefe gerissen. Doch dank der Erdaufschüttung, die insbesondere an Gebäuden, deren Kellerdecke über dem Erdniveau lag, die durch die Explosion bewirkten horizontalen und für die Gebäudekonstruktion und -statik gefährlichsten Druckwellen puffern und nach oben ableiten sollte, waren die Schäden am und im Gebäude gering geblieben. Der Keller blieb unversehrt, doch Fensterkreuze und Scheiben waren zu Bruch gegangen und die Dienstwohnung des Polizeipräsidenten im ersten Stockwerk beschädigt worden.

Darüber hinaus sollten das Gebäude während des Krieges noch zahlreiche weitere Bomben- und Granatsplitter treffen, deren kleinere Narben teils noch heute an der Fassade zu sehen waren, wohl auch als historische Erinnerung erhalten werden sollen. 

 

Der 16. April 1945 – der letzte Kriegstag in Düsseldorf

Im Herbst 1944 hatten die westalliierten Truppen Reichsgebiet erreicht. Die spektakuläre Ardennen-Offensive, die nach Anfangserfolgen stecken blieb und rasch verpuffte, als das Wetter aufklarte, konnte ihren beständigen Vormarsch nicht wesentlich aufhalten. Am 3.3.1945 hatten sie am Niederrhein den Rhein erreicht. Düsseldorf war Frontstadt geworden. Noch im späteren Verlauf des März war ihnen bei Remagen und Wesel dann der Übergang über den Rhein geglückt. Am 1.4.1945 waren die nördlich wie südlich der Rhein-Ruhr-Region weiter vorwärts drängenden amerikanischen Truppen bei Lippstadt zusammen getroffen und hatten die die Rheinfront und das Ruhrgebiet haltenden Truppen der Heeresgruppe B unter Feldmarschall Model eingeschlossen und begonnen, den „Ruhrkessel“ fortschreitend einzudrücken. Am 16.4. war nur noch ein Rest um Düsseldorf verblieben. In der Stadt befürchtete man einen letzten großen Angriff zur Eroberung und Besetzung der Stadt, da es – wie von Hitler befohlen und vom Gauleiter verkündet - eine Verteidigung bis zum letzten Mann geben sollte.

An diesem letzten Kriegstag Düsseldorfs, am 16. April 1945. war es im Polizeipräsidium zu einem dramatischen, letztlich tragischen Geschehen gekommen, als eine beherzte Gruppe Düsseldorfer Bürger der „Aktion Rheinland“ mit Hilfe des Kommandeurs der Schutzpolizei Franz Jürgens den SS-Polizeipräsidenten August Korreng verhafteten, um eine widerstandslose Besetzung der Stadt durch die andrängenden amerikanischen Truppen vorzubereiten, diese Aktion aber verraten worden war, er und die im Präsidium zur Bewachung Korrengs noch sich aufhaltenden Bürger Andresen, Knab, Kleppe und Weill ihrerseits festgenommen und nach standgerichtlichen Urteilen im Parkhotel in derselben Nacht auf dem Gelände an der Färberstraße erschossen und verscharrt worden waren. Gauleiter Florian und Polizeipräsident Korreng, die die Stadt bis zum letzten Mann hatten verteidigen wollen, hatten sich nachts in Zivilkleidern aus dem Staube gemacht. Tags darauf gegen Mittag waren die amerikanischen Truppen, geleitet von den beiden Parlamentären der Aktion Rheinland, Dr. Wiedenhofen und Odenthal, an der Spitze und ohne auf Widerstand zu stoßen, einmarschiert. Gegen 15.00 Uhr hatten sie das Polizeipräsidium erreicht und besetzt – zu spät, um die verurteilten Mithelfer zu retten.

Beim Eintreffen der amerikanischen Soldaten am Polizeipräsidium waren alle im Gebäude Anwesenden, Polizisten und andere, von einem amerikanischen Offizier unbewaffnet zu einem Appell in den Hof beordert, dort über die neuen Bedingungen instruiert und vor die Wahl gestellt worden, unter der Besatzung zunächst weiterhin zu dienen oder sofort zu gehen. Ebenfalls hatten sie nach Jürgens und den anderen in Düsseldorf verbliebenen Kameraden der Aktion Rheinland gefragt, doch nur zögerlich Auskunft erhalten, dass er und Theodor Andresen, Karl Kleppe, Josef Knab und Hermann Weill nach standgerichtlichem Verfahren und Urteil erschossen und am selben Ort verscharrt worden waren. Keiner der Angetretenen wollte gehen. Sie blieben zunächst im Dienst und wurden wieder an ihre Arbeitsplätze zurück geschickt, nachdem zuvor alle Räume durchsucht und Akten, Karteien, Waffen und Gerät beschlagnahmt worden waren. Für Düsseldorf und die in der Stadt verbliebenen Menschen waren die 12 Jahre dauernde Herrschaft der Nationalsozialisten, vor allem auch der Krieg zu Ende – während an anderen Orten noch drei Wochen sinnlos weiter gekämpft, getötet, zerstört worden war bis zur endgültigen Kapitulation am 7./8. Mai 1945.

Das noch gar nicht alte Polizeipräsidium war so - längst bevor es 1984 zu einem Baudenkmal erklärt werden sollte - zu einem geschichtsträchtigen Ort geworden, einem nicht nur positiven Erinnerungsort - einem Denkmal!

 

1945 – ein Neuanfang unter alliierter Regie?

Der 9. Mai 1945 - eine „Stunde Null“? Sicher war es für alle ein einschneidendes Datum, eine Zäsur. Es bedeutete Kriegsende, Ende des NS-Regimes, viele persönliche Veränderungen, natürlich auch Erleichterungen für viele, da es neben dem Schweigen der Waffen auch keine nationalsozialistischen Bedrohungen mehr gab. Doch es blieben auch Kontinuitäten, nicht nur in den Mentalitäten von Institutionen, mehr noch in denen der Menschen – gleich ob Täter oder Opfer oder der Millionen Mitläufer, die sympathisierend, gleichgültig oder distanziert alles hatten geschehen lassen.

Nach bald sechs Kriegsjahren, neun schweren und 234 mittleren Luftangriffen und letzten Artilleriekämpfen war eine vom Krieg schwer gezeichnete Stadt zurück geblieben. Die Einwohnerzahl war von 535.753 im Jahr 1939 auf  292.730 Ende 1944 geschrumpft, nach Kriegsende leicht wieder auf 386.527 bis zum Jahresende 1945 angestiegen. Stadt und Menschen hatten 2.423 Fälle von Luftgefahr, 1.514 öffentl. Luftwarnungen für 945 Std., 58 Min. und 1.047 Alarme für 1045 Std., 38 Min überstanden, 1.473 Minenbomben, 17.244 Sprengbomben, 1 Splitterbombe, 1.011.815 Stabbrandbomben, 132.197 Phosphorbrandbomben, 900 Phosphorkanister und 4.202 Großfeuer, 6.739 Mittelfeuer und 18.985 Kleinfeuer. Nicht alle hatten überlebt: Umgekommen waren bis zum 20.2.1945 aus der Zivilbevölkerung: 4.406, Wehrmacht: 220, Luftschutzpolizei: 61, Schutzpolizei: 10, Polizei-Reserve: 6, Kriegsgefangene: 76, ausländische Arbeiter: 300, durch Feindeinwirkung 1945: 1068. 125 öffentliche Gebäude waren schwer beschädigt, 145 total zerstört, 1560 Geschäfts- u. Lagerhäuser waren schwer beschädigt, 3676 total zerstört, 175  Industriebetriebe schwer beschädigt, 220 total zerstört, 5640 Wohngebäude mittel, 5680 schwer beschädigt und 12580 total zerstört worden.

Unmittelbar nach Besetzung der Stadt hatten die amerikanischen Truppen nach verbliebenen Offizieren, Soldaten, Partei- und Staatsfunktionären geforscht. Sie wurden aus ihren Ämtern entfernt und festgenommen. Andere hatten sich - Gauleiter Florian und Polizeipräsident Korreng folgend - aus dem Staube gemacht. Jedes Agieren von NSDAP, SS, SA und anderen Nazi-Organisationen wurde untersagt. Andere, nicht belastend Erscheinende wurden in die wichtigsten Funktionen eingesetzt. Das Leben musste – unter Nöten und vielen Entbehrungen – weitergehen. Vieles war zu improvisieren, neu zu organisieren, zu regeln, im Mangel zu verwalten – doch wie?.

Schon frühzeitig hatten die gegen Hitler und das Deutsche Reich verbündeten Kriegs-Alliierten für die Zeit nach Ende der Kämpfe und des Krieges Überlegungen zum Schicksal eines besiegten Deutschen Reiches angestellt und grundlegende Beschlüsse gefasst: Alle Regierungsgewalt sollte zunächst von den Alliierten wahrgenommen werden; Deutschland selbst sollte in drei, dann – unter Einbindung der Franzosen – vier Besatzungszonen bei besonderem Status für die Hauptstadt Berlin aufgeteilt werden. Des weiteren hatten sie die völlige Entmilitarisierung, vollständige Entnazifizierung, Entzentralisierung und die Haftung Deutsch-lands für alle Schäden des Krieges vereinbart. Die Devise hieß: Demilitarisierung, Denazifizierung, Dezentralisierung, Demontage.

Zu den Überlegungen gehörte auch, wie künftig mit der deutschen Polizei umgegangen und wie die öffentliche Sicherheit unter einer Besatzungsbehörde für Deutschland, der Control Commission for Germany, abgekürzt CCG, aufrecht erhalten werden könnte und sollte. Im “Handbook for Military Government of Germany, Prior Defeat or Surrender” des Spezialstabs „German Country Unit“ der Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Force (kurz: SHAEF) hieß es für die Polizei: „104. The Order and Criminal police will be retained subject to the removal of Nazi or other undesirable elements. The Security Police, excluding the Criminal Police but inbcluding the Gestapo and Sicherheitsdienst, will be disarmed, disbanded, and placed under restraint. Their funds and records will be seized …“ und „105. The police reconstituted and organized on a regional and local basis will be utilized for the maintenance of law and order.“, Vorgesehen war zudem ein „automatic arrest“, wonach aus Sicherheitsgründen Funktionsträger des Nazi-Regimes und Personen im Offiziersrang bei Polizei, SS und Partei etc. festzunehmen waren. Ergänzt war das Handbuch durch das „Technical Manual – Public Safety“. Darin hatte man - besorgt um die Sicherheit der Streitkräfte in der mit dem weiteren Vorrücken der Streitkräfte wachsenden Erkenntnis, kaum mehr auf intakte Verwaltungsorganisationen zu treffen - sich der Effizienz wie Effektivität der deutschen Polizei erinnert, „die für die Interessen der vereinigten militärischen Kräfte in der ersten Phase der Besetzung instrumentalisiert werden muß, wenn die Situation der Gesetzlosigkeit und der sozialen Unruhen die militärische Besetzung ernsthaft beeinträchtigen kann“ und angeordnet, dass einschneidende Veränderungen in der Polizeiorganisation zunächst vermieden werden sollten: „78. Beim Einmarsch in Deutschland wird das bestehende Polizeisystem unverändert gelassen, mit Ausnahme der Beseitigung von Nazis und ihren Einflüssen, zur Durchsetzung der Kontrolle durch die Militärregierung.“ Die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung („resto-ration and maintenance of law and order“) war nach diesen Anweisungen „eines der Hauptziele der Militärregierung“ („as the primary objectives of Military Government“).

Die Polizei wurde entsprechend der Vorgabe Nr. 105 regionalisiert, daher dem Oberbürgermeister unterstellt. Ihm zur Seite stand ein Polizeipräsident, der jedoch nur noch für die Exekutivbeamten der Polizei, der Schutz- wie der wieder eingegliederten Kriminalpolizei, zuständig war; alle andere Zuständigkeiten waren künftig der Stadtverwaltung zugeordnet worden. Schon Ende April hatten die amerikanischen Militärbehörden mit der Entnazifizierung der nicht arrestierten Polizisten per Fragebogen begonnen.

Düsseldorf mit dem nördlichen Teil der Rheinprovinz war in der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen zur britischen Zone gekommen. Zwischen dem 10. bis 12.6.1945 hatten die britischen Truppen die Amerikaner in Düsseldorf abgelöst, ihre Kommandostellen eingerichtet und die von den Amerikanern begonnene Neuorganisation und Entnazifizierung entsprechend den in dem „Handbook for Military Government in Germany“ und dem es in Einzelfragen ergänzenden „Technical Manual-Public Safety“ festgelegten Leitlinien mit weiteren organisatorischen und personellen Maßnahmen fort geführt.

Mit Anordnung an den Oberbürgermeister vom 27.7.1945 hatten sie für die Neuorganisation der Polizei verfügt: Düsseldorf sollte eine eigene, nicht mehr von Berlin oder einer sonstigen staatlichen Stelle kontrollierte Polizeimacht unter dem Oberbürgermeister unterhalten, der Polizeipräsident Verwalter der Polizeigewalt unter dem Oberbürgermeister und sein Berater in Fragen der Polizeipolitik sein, Schupo und Kripo unter einem ausführenden Kommandanten der Polizeigewalt vereinigt werden. Nachdem im August 1945 in Potsdam die letzten Beschlüsse über den Neuaufbau einer deutschen Verwaltung formuliert worden waren und im Herbst 1945 auch die Strukturen der britischen Besatzungspolitik und der Besatzungsadministration sich weiter zu festigen begannen, waren die Vorgaben für die Umgestaltung und den Aufbau der neuen Polizei in den im Militär-Gouverneur-Befehl vom 25.9.1945 erstmals niedergelegten „Instruktionen über die Reorganisation des deutschen Polizeisystems in der britischen Zone“ präzisiert worden: Ihr Ziel war eine dezentralisierte, entmilitarisierte und entwaffnete, entnazifizierte (sowohl personell als auch hinsichtlich ihrer aufgeblähten, zentralisierten Befugnisse und Befehlsstrukturen) und demokratisierte, aller verwaltungspolizeilichen Funktionen entledigte Einheitspolizei mit „zivilen Polizeioffizieren, die allein „für die Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung und für die Verhütung und Aufdeckung von Verbrechen auf gesetzliche und normale polizeiliche Art und Weise verantwortlich“ sind.

Entsprechend war – wie mit der Anordnung der britische Militärregierung an den Oberbürgermeister vom 27.7.1945 bereits angekündigt und vorbereitet - in Düsseldorf gemäß dem britischen Vorbild und der Vorgabe in den o.a. Instruktionen eine gesonderte, unter keinem staatlichen, sondern allein „unter dem Befehl und der ausführenden Leitung eines ausgewählten leitenden Polizeioffiziers (vgl. Chef-Kommandant)“ stehende Polizeitruppe mit entsprechenden internen Untergliederungen, wie Schutz- und Kriminalpolizei, geschaffen worden. Sie war dem Oberbürgermeister in seiner Funktion als örtlicher Polizeibehörde zugeordnet und unterstellt und wurde verwaltungsmäßig von einem aus Vertretern der Einwohner gebildeten Polizeiausschuss hinsichtlich der Finanzierung, Unterkunft und Ausrüstung betreut und kontrolliert. Für Einsatz, Dienst- und Disziplinargewalt war der Polizeichef allein zuständig – kontrolliert durch den zuständigen „Public Safety Officer“ (PSO) der Militärregierung. Insgesamt lag die Befehlsgewalt über dieses neue Polizeiorgan voll bei der Militärregierung, die sie in den Dingen des laufenden Dienstbetriebes nach und nach auf den deutschen Polizeichef übertrug; doch blieb dieser weiter an Weisungen der Militärregierung streng gebunden.

Im trotz einiger Blessuren weitgehend intakt gebliebenen Polizeipräsidium sollte es eng bleiben. Die Bombenangriffe hatten das Rathaus und viele andere Verwaltungsgebäude in der Stadt zerstört oder unbenutzbar gemacht. Die amerikanische, dann die britische Besatzungsmacht beanspruchte für ihre Aufgaben und aufgrund später folgender Konzentrierung in Düsseldorf zusätzlich Unterkünfte, Räume und Gebäude. Daran herrschte Mangel und in der Stadt eine große Wohnungsnot. Das Polizeipräsidium musste neben der Polizei und den sie beaufsichtigenden Public Safety Officers der Militärregierung bald auch kriminalpolizeiliche Dienstellen der britischen Militärpolizei und Dienststellen der Regierungsbezirks-Polizei (RB-Polizei) beherbergen, ohne dass die von der Polizei nun abgetrennten und in die städtische Verwaltung übernommenen Aufgaben, wie Einwohnermelde-, Pass-, Straßenverkehrswesen, mit ihrem Personal, die zusammen etwa die Hälfte der Räume in Anspruch nahmen, anderswo unterkommen konnten. Später sollten noch die Abteilung Wiedergutmachung, die Preisüberwachungsstelle und der Teil der Gesundheitsbehörde, der für die Kontrolle der Prostituierten zuständig war, hinzu kommen. Da die Präsidentenwohnung im Präsidium verwaist war, es einen neuen Polizeipräsidenten nach den neuen Vorschriften auch nicht mehr geben sollte, waren die Räume der Präsidentenwohnung durch geringe Umbauten zu Büroräumen umgerüstet worden. Sie mussten mit einem Flurdurchbruch an das übrige Gebäude angeschlossen werden und so war der repräsentative Konferenzraum, der Preußen-Saal, der solche Verbindung blockierte, ebenfalls aufgegeben und in Büroräume unterteilt worden. Umgewandelt wurden noch andere Dienstwohnungen, soweit sie nicht für die ständige Anwesenheit dieser Mitarbeiter, wie Hausmeister und Heizer, unverzichtbar waren.

Den eingesetzten Kommandanten der Polizei drängte angesichts des herannahenden Winters bald eine sehr gegenwärtige Sorge, seine Polizisten nicht nur mit wärmerer Ober- wie Unterbekleidung, Schuhe und Stiefel, Handschuhe und Unterjacken zu versorgen, sondern auch Kohlen und Koks für die Beheizung der Diensträume, Glühbirnen für die Beleuchtung, Taschenlampen und Batterien für die Polizeistreifen, Reinigungsutensilien, Reinigungsmittel u.a. mehr, aber auch um 700 qm Glas sowie 4 cbm Kiefernholz 2'' stark und 20 qm Sperrholz 6/m/m zu bekommen, um die Schäden an Fenstern und Türen reparieren und das Gebäude winterfest machen zu können.

Eine ruhige, energische und kontinuierlich erstarkende Polizeiarbeit sollte sich in den nächsten Jahren noch nicht einstellen, obwohl sie mehr wie dringlich gewesen wäre. Die Zeiten waren unruhig. Der Schwarzmarkt blühte. Korruption, Vergehen und Verbrechen gehörten zu einem Alltag, wo jeder seinen eigenen kärglichen Lebensunterhalt mitunter auch mit Tausch und anderem absichern musste. Täuschung, Betrug, Plünderung und Raub, ja auch Tötung waren ebenso an der Tagesordnung wie unzählige Notdiebstähle. Zwangsläufig musste sich der polizeiliche Einsatz auf solche kriminellen Brennpunkte konzentrieren. Doch es fehlte ausreichend und für den Polizeiberuf taugliches Personal trotz vieler Versuche der Rekrutierung bis hin zu dem wohl einzig bleibenden Versuch, auch „Polizei-Lehrlingen“ auszubilden. Nicht nur die eingesetzten leitenden Polizeioffiziere mussten aufgrund bekannt gewordener oder vermuteter nationalsozialistischer Verstrickungen wieder abgelöst werden, auch viele Polizisten hatten solches im Zuge der Entnazifierungs-Kampagnen zu befürchten. Auch mussten einige Beamte, die in den ersten Stunden aus vordergründigen Motiven zur Polizei gegangen waren, den Anforderungen nicht genügten, auch den Versuchungen der Zeit nicht widerstehen konnten und sich an dunklen Geschäften beteiligt hatten, den Polizeidienst wieder verlassen. 

 

Düsseldorfer Polizei im neuen Land Nordrhein-Westfalen

Noch am selben Tag, als am 23.8.1946 auf Anordnung der britischen Militärregierung die Provinz Nordrhein aufgelöst und aus dem Zusammenschluss dieses Nordteils der preußischen Rheinprovinz und der ebenfalls preußischen Provinz Westfalen das neue Land Nordrhein-Westfalen gebildet worden war, waren von der britischen Militärregierung die beiden Kriminal-Regionalbüros in Münster und Düsseldorf zum Landeskriminalpolizeiamt für Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zusammengeschlossen worden. Es wurde – wie zuvor das Regional-Büro für die Nord-Rheinprovinz - im Polizeipräsidium Düsseldorf untergebracht, unterstand aber nicht dem Chef der Stadtkreis-Polizei (SK-Pol.) sondern unmittelbar einem Senior Public Safety Officer in Düsseldorf. Die ohnehin schon herrschende Enge im Polizeipräsidium war dadurch nochmals enger geworden; eine anstehende Verlegung der Kriminalpolizei-Abschnittsleiter ins Polizeipräsidium sowie die Einrichtung einer zentralen Tagebuchführung musste aufgeschoben werden. Der größere Teil der Kriminalbeamten, etwa 100, waren bei den Abschnitten oder in den Revieren untergebracht, nur etwa 80 in „Kernkommissariaten“ im Präsidium.

Mit Verordnung Nr. 57 vom 1.12.1946 hatte die britischen Militär-Regierung dem neuen Land Nordrhein-Westfalen die gesetzgebende und ausführende Gewalt auf dem Gebiet der Polizei übertragen – allerdings unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Dienststellen der britischen Militärregierung selbst für Einzelanweisungen. Die vom von der britischen Militär-Regierung berufenen Landtag daraufhin am 20.12.1946 erlassene „Übergangsverordnung über einen vorläufigen Aufbau der Polizei im Landes NW“ hatte erst in der am 6.3.1947 vom Landtag nochmalig abgeänderten Fassung die britische Zustimmung gefunden. Sie sah ein Aufsichtsrecht des Innenministers über die Polizei im Lande (§ 10) und die Berechtigung vor, Richtlinien und Ausführungsbestimmungen zu erlassen (§ 12).

Das Grundstück des Polizeipräsidiums war noch unter dem NS-Regime im Zuge der völligen Übernahme der preußischen Polizei auf den Reichshaushalt mit dem „Zweiten Gesetz über Finanzmaßnahmen auf dem Gebiet der Polizei“ vom 28.3.1940 in das Staatsvermögen des Reiches übergegangen und gehörte, wie zuvor im preußischen Staatsbesitz, dort zum Verwaltungsvermögen. Es wurde, da es eine zentrale Reichsinstanz nicht mehr gab, einstweilen treuhänderisch von deutschen Dienststellen auf provinzieller oder regionaler Ebene verwaltet, später dann vom neu gegründeten Land Nordrhein-Westfalen und seinen nachgeordneten regiona-len Behörden der Bezirksregierungen. Das Düsseldorfer Polizeipräsidium blieb auch nach 1945 zweckgebundenes Dienstgebäude der nun kommunal geführten und verwalteten Düsseldorfer Polizei. Die Wirtschaftsabteilung der Stadtkreis-Polizei Düsseldorf besorgte gemäß Auftrag des Regierungspräsidenten die Hausverwaltung des Gebäudes. Sie bezahlte an die Regierungshauptkasse dort – nach Währungsreform - 186.947,16 DM jährlich Miete für die Nutzung durch die Düsseldorfer Polizei und die anderen dort untergebrachten Dienststellen und Ämter, verteilte diese Summe jedoch – entsprechende Mietverträge mit anderen waren noch nicht geschlossen – für die anfallenden Unterhaltungskosten, wie für Reinigung, Licht, Gas- und Wasser, anteilmäßig auf die im Gebäude mit untergebrachten Dienststellen anderer Behörden (z.B. Stadtverwaltung) weiter. Die laufende bauliche Unterhaltung wurde vom Städtischen Hochbauamt wahrgenommen, die Beseitigung von Kriegsschäden allerdings bei reichseigenen Gebäuden durch das Staatshochbauamt ausgeführt. Am 6.9.1949 hatte die britische Militärregierung in der Verordnung Nr. 202 Regelungen zur Verwaltung des ehemals von den Alliierten beschlagnahmten Reichsvermögens erlassen, doch die Eigentumsverhältnisse unberührt gelassen. Später sah das Grundgesetz in Art. 134 den Übergang des Reichsvermögens in Bundesvermögen und die unentgeltliche Rückabwicklung solchen ehemaligen Reichs- jetzt Bundesbesitzes vor, „soweit es nach seiner ursprünglichen Zweckbestimmung überwiegend für Verwaltungsaufgaben bestimmt war, die nach diesem Grundgesetz nicht Verwaltungsaufgaben des Bundes sind“. Ein „Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen“ vom 21.7.1951 hatte dann als „Vorschaltgesetz“ zusammen mit der „Verordnung zur Durchführung des § 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Betei-ligungen“ einstweilige Regelungen zur weiteren Ausführung getroffen, so dass das von der Polizei einst und weiterhin genutzte Grundstück und Gebäude als „Rückfallvermögen“ in das Verwaltungsvermögen des Landes NRW übergehen konnte.

1947 war in Düsseldorf – wie in anderen Großstädten der britischen Besatzungszone, so in Hamburg, Köln und Essen - eine Stadtfunkanlage mit einem Radiostreifendienst eingerichtet worden. Vorbild mögen Berlin, vor allem aber Hamburg gewesen sein, wo 1942 eine Versuchsanlage für einen Funksprechverkehr mit Polizeifahrzeugen eingerichtet und betrieben worden war. Juni 1945 hatte die Hamburger Polizei mit der britischen Militärregierung bereits wieder verhandelt, erneut eine Stadtfunkanlage für einen Radiostreifendienst aufzubauen, um gegen die steigende Kriminalität wirksamer vorgehen zu können. Nicht anders war die Situation in Düsseldorf. Nach Genehmigung und entsprechenden technischen Vorarbeiten in der Stadt wie im Polizeipräsidium mit einem neu eingerichteten Kontrollraum in der ersten Etage im Südflügel über der Wache, von dem aus zunächst 5, bald 8 und dann 10 Radiostreifenwagen im Einsatzfall binnen einer bis fünf Minuten an den Einsatzort geführt werden konnten, ging am 8.12.1947 eine solche Stadtfunkanlage nun auch in Düsseldorf in Betrieb. Im Sommer 1950 war sie durch eine moderne frequenzmodulierte Funksprechanlage mit zwei ortsfesten Empfangsanlagen und 10 Wagenstationen ersetzt und 1951 die überalterten Opel-Superwagen durch 5 neue Opel Kapitänwagen ausgetauscht worden.

Die damit gemachten guten Einsatzerfahrungen führten dazu, dass 1955 im Wege zunehmender Motorisierung auch bei der Polizei ein ständiger unterstützender motorisierter Streifendienstes eingeführt wurde. Er machte im Präsidium eine erweiterte neue Leitstelle gegenüber des alten Kontrollraums nötig. Angeschlossen war die Programmsteuerung der Verkehrssignalanlagen (VSA) in der Stadt, die später ganz von der Stadt übernommen wurde.

Bis 1949 waren im und am Polizeipräsidium die letzten größeren Kriegsschäden beseitigt und 1948 das ehemaligen Kriminalmuseum wieder instand gesetzt worden, das nun als Unterrichtsraum genutzt werden konnte. 1950 hatte das Staatshochbauamt aus eigenen Haushaltsmitteln sogar erste Schönheitsreparaturen in etwa 50 Räume ausführen lassen. Die Anschrift des Polizeipräsidiums hatte sich 1949 erneut geändert, als die Stadt den inzwischen wieder in Kavallerieplatz umbenannten Platz vor dem Polizeipräsidium in Würdigung der mannhaften Tat, die der letzte Kommandeur Schutzpolizei Franz Jürgens zusammen mit den Männern der Aktion Rheinland am 16.4.1945 gewagt hatte, um die schon sehr zerstörte Stadt und ihre in ihr noch ausharrenden Menschen vor einem letzten total zerstörenden Angriff zu bewahren, und die er und vier weitere dann mit ihrem Leben bezahlt hatten, in Jürgens-Platz umbenannt hatte.

Als die britische Kriminalpolizei im August/September 1955 auszog, wurden die frei gewordenen und dringend ersehnten Räume auf die Kriminalabteilung und das LKA im Verhältnis 7:5 aufgeteilt. 

 

Die Anfänge eines Funkstreifendienstes und Neuorganisation von Schutzbereichen

Die Mobilisierung in der Gesellschaft wie bei der Düsseldorfer Polizei blieben nicht ohne Auswirkung auf ihre Organisationsstruktur. Der überkommene Fuß-, gelegentlich auch Fahrradstreifendienst von den über die Stadt verteilten Wachen aus war seit einigen Jahren bereits durch einen im Umfang stetig wachsenden regu-lären motorisierten Funkstreifendienst mit Funkstreifenwagen und Funkstreifenkrädern unterstützt worden. Parallel dazu verfügten mit dem Ausbau des Telefonnetzes immer mehr Menschen und Haushalte über einen Fernruf zu Hause, um im Notfall - neben der Feuerwehr - auch die Polizei über einen zentralen Notruf 110 zu Hilfe rufen zu können. Die polizeiliche Organisationsstruktur in der Fläche mit über das Stadtgebiet verteil-ten Revieren mit weiteren Wachen und Polizeiposten, die man in Not auch zu Fuß oder mit Fahrrad erreichen konnte, hatte sich überholt. In den Vordergrund war neben einer notwendigen Alarmierung vor allem die Schnelligkeit gerückt, in der Polizei vor Ort eintreffen und helfen konnte. Oft hatten Revier- und Abschnitts-leiter zuvor feststellen müssen, dass der motorisierte Funkstreifendienst für die Einsatzaufgaben zwar eine wesentliche Verbesserung war, doch die dezentrale Zuordnung der Fahrzeuge ihren Einsatz bei Ausfällen oder notwendiger Bündelung erschwert hatte. Das musste – sollte der polizeiliche Wachdienst für alltägliche wie besondere Einsätze gleichermaßen wirksam bleiben – angepasst werden.

Entsprechende Organisationsmodelle waren seit 1959 bei den Polizeibehörden in Köln und Dortmund mit positivem Ergebnis erprobt worden. Nun musste Düsseldorf - vom Innenministerium beauftragt - bis zum 1.11.1960 eine neue Organisationsform für den polizeilichen Wachdienst auf der Basis von in der Fläche größeren Schutzbereichen auf die Beine stellen. Freigestellt war, eigene Ideen einzubringen, die die örtliche Struktur wie auch das jeweilige Einsatzaufkommen berücksichtigten. Die Behörde hatte daher aus den bisherigen drei Abschnitten mit ihren jeweiligen Revieren sechs neue Schutzbereiche gebildet: Die Schutzbereiche I – Mitte, II – Nord, III – Nordost, IV – Ost, V – Süd und VI – West mit rund um die Uhr besetzten Hauptwachen, die den nun bei ihnen zentralisierten Funkstreifendienst mit Funkwagen und Funkkrädern sowie zu Fuß je nach Anlass und Lage schneller, flexibler und letztlich effektiver steuern konnten, sowie mit weiteren im Früh- und Spätdienst besetzten Wachen, die an den Standorten der ehemaligen Reviere untergebracht blieben und ein gewisses Maß an Bürgernähe bewahren sollten, wie von der Bevölkerung und der Kommunalpolitik oft angemahnt und gegen polizeilichen Konzentrierungen ins Feld geführt wurde, als hätte sich in der Welt nichts verändert.

 

CEBI – ein erstes  computergestütztes Einsatz-, Bearbeitungs- und Informationssystem

Nach ersten Erprobungen neuer elektronischer Rechnersysteme für die Polizei in Bielefeld und Bonn war 1977 vom Innenminister entschieden worden, die Einsatzleitstelle im Düsseldorfer Polizeipräsidium mit einem neuartigen, rechnergestützten Einsatz-, Bearbeitungs- und Informationssystem von IBM, genannt „CEBI“ (Computergestützten Einsatz, Bearbeitung und Information), als deutschlandweites Pilotprojekt auszurüsten. Als operatives Führungsmittel sollte dieses rechnergestützte System die Planung, Durchführung und Überwachung von Einsätzen sowie die spätere Vorgangsbearbeitung durch automatisierte Verfahren rationeller und sicherer gestalten, und zwar von einem Einsatzbearbeiter allein, der den Einsatz vom ersten Telefongespräch oder Hilferuf an bis hin zur letzten Funkdurchsage und alle weiteren für diesen Einsatz notwendigen Arbeiten, wie Abfragen, Protokollierung, Abschluss, Dokumentation u.a., erledigen sollte. Informationsverluste oder Übermittlungsfehler könnten so vermieden werden. Geplant wurden 8 Einsatzleitplätze, 7 für die Abwicklung des täglichen Dienstes und 1 für besondere Ereignisse und Lagen. Dazu waren umfangreiche Vorarbeiten erforderlich, da nicht nur Räume für eine entsprechende neue Leitstelle, auch die damals noch umfangreichen und zu klimatisierenden Rechner bereit gestellt, sondern die Datenträger mit vielen dafür notwendigen und nützlichen Daten und Einsatzunterlagen auch gefüttert werden mussten. 1980 war es soweit: die (nochmals) neue Leitstelle mit CEBI, nun im zweiten nördlichen Flügel, wurde eingeweiht.

Ende 1969 war auf dem 1938 einst für die Düsseldorfer Polizei erworbenen Gelände an der Völklinger Straße der Neubau des Landeskriminalamtes NRW fertig gestellt und bezogen worden und die letzten ihrer Beschäftigten aus dem Polizeipräsidium ausgezogen. Die damit frei gewordenen Räume boten vor allem für die Kriminalpolizei lang ersehnten Raum für die im Interesse besserer Kommunikation und Zusammenarbeit weitere Zentralisierung ihrer Kommissariate im Präsidium, wie es auch der verbindliche Geschäftsverteilungsplan vorsah. Doch andere, Landes- und städtische Dienststellen, so die Verfassungsschutzdienststelle und eine Meldestelle des Einwohneramtes, waren noch im Gebäude verblieben.

 

1983 – 50 Jahre Polizeipräsidium am Jürgensplatz

1983 war das 1933 vollendete Polizeipräsidium am damaligen Kavallerieplatz, jetzt Jürgensplatz. 50 Jahre alt geworden. Das ließ die Idee entstehen, dieses Jubiläum als Chance polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit mit einem Bürgerfest, einem Tag der offenen Tür, im Herbst zu feiern. Viel Zeit der Vorbereitung stand nicht zur Verfügung. Der Verleger der Düsseldorfer Zeitschrift „Polizei-Strasse-Verkehrsteilnehmer“ hatte angeboten, eine Festschrift über Anzeigen zu finanzieren. Schnell war neben einem Organisationskomitee für das Bürgerfest auch ein Redaktionsstab für die Festschrift gebildet. Sie sollte die Aufgaben und Tätigkeiten der Polizei darstellen, doch auch einen Rückblick auf die vergangenen 50 Jahre werfen, wobei die NS-Zeit nicht ausgespart bleiben sollte. Alle Beiträge waren von Mitarbeitern, allesamt keine Historiker, geschrieben. Sie konnte sich dennoch sehen lassen, auch kostenlos verteilt werden und war auch später als nachahmenswertes Beispiel oft genannt worden. Das Bürgerfest fand am Samstag, den 1. Oktober, einem strahlend sonnigen Herbsttag, statt. Es gab ein offenes Polizeipräsidium – vom Gewahrsam abgesehen – mit Darstellungen und Darbietungen polizeilicher Arbeit im Präsidium wie auf dem Jürgensplatz davor, ein Mal-Atelier für Kinder mit Anatol Herzfeld, der selbst ein Porträt einer jungen Polizeischülerin malte, ein Sonderpostamt mit Sonderstempel, dafür gefertigte Karten und Aufkleber, Altbiergläser mit Jubiläumsdekor, Polaroidfotos für Kinder auf einem Polizeikrad, ein Festzelt im Ehrenhof für den Festakt mit vielen geladenen Ehrengästen, auch den Angehörigen der ehemaligen Polizeipräsidenten, wie auch für Erfrischungspausen und Treffen von aktiven wie pensionierten Kollegen, Sogar ein Polizeihubschrauber konnte für eine Stunde einfliegen und war schnell von den Kindern und Jugendlichen belagert. Viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen machten mit, standen wissbegierigen Besuchern mit Antworten und Erläuterungen zur Verfügung. Es war ein gelungenes Bürgerfest. Über den Tag konnten etwa 30.000 Besucher gezählt werden.

Mehr nach Notwendigkeit als nach vor- und fürsorgendem Bedarf war das Polizeipräsidium immer wieder neu ertüchtigt, seine Räume verändert, die Arbeitseinheiten und Dienststellen in ihm umgruppiert worden. Ende der 1970er Jahre, nach gut 40 Jahren, stand nun ein größeres Sanierungsprogramm ins Haus: die alten Fenster wurden ausgetauscht, die Heizung an die Fernwärmeversorgung angeschlossen, Dachflächen großflächig ausgebessert, die Toiletten saniert, alle Elektroleitungen und Leuchtkörper erneuert ebenso die Fußbodenbeläge in den Gängen, Fahrstuhl und Paternoster überholt, Rauchabschlusstüren in Stahl an den Einmündungen der Flure installiert und Fluchtwege ausgeschildert; Eingangshalle, Flure und Treppenhäuser hatten einen an der ursprünglichen Farbgebung orientierten neuen Anstrich bekommen. Der Fernmeldedienst mit seiner Werkstatt - inzwischen zu einer Bereichs-Werkstatt erweitert – sollte eine neue Unterkunft in einem anstelle vorhandener Garagen neu gebauten zweigeschossigen Flügels zwischen Präsidentengarten und Fahrbereitschaftshof an der Neusser Straße erhalten. Die Fernmeldetechnik hatte sich inzwischen stark verändert, war vielseitiger und vielgestalteter geworden und hatte – durch die Zentralisierung der Werkstätten - mehr Personal bedingt. Eine im Rahmen dieses Neubaus mit überlegte neue Schießanlage unter dem Präsidentengarten als dringender Ersatz für alle inzwischen maroden Schießstätten im Gebäude wie in der Tannenstraße, auch einer eigen gebastelten Beschussanlage in der kriminaltechnischen Untersuchungsstelle im Hause wurde kurzfristig vom Ministerium abgesagt. Im Rahmen dieses Sanierungs- und Erneuerungsprogramms, das – bei laufendem Dienstbetrieb - bis in die 1980er Jahre fortdauerte, war auch die im Erdgeschoss gleich rechts vom Eingang im ersten Seitenflügel untergebrachte, seit 1945 städtische Meldestelle aus dem Polizeipräsidium ausgezogen. In den frei gewordenen Räumlichkeiten wurde 1981 eine neue freundlich gestaltete Kantine mit Küchen und Nebenräumen eingerichtet; sie war in den folgenden Jahren zu vielen, sehr unterschiedlichen Kunstausstellungen genutzt worden. Die alte Küche und Kantine im Souterrain wurde aufgegeben. Zum Erneuerungsprogramm gehörte auch die Neueinrichtung der Kriminalwache sowie einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Bauliche Änderungen erforderte ebenfalls die Öffnung des schutzpolizeilichen Dienstes für Frauen ab 1982; für sie mussten getrennte Umkleideräume, Duschen und Toiletten auch im Wachbereich des Polizeipräsidiums eingerichtet werden.

 

Das Polizeipräsidium – nur ein Bau-Denkmal?

Angeregt durch das von vielen Veranstaltungen und Ausstellungen begleitete Preußenjahr 1981, bei dem an den 200. Geburtstag des großen preußischen Baumeisters Karl Friedrich Schinkel am 13.3.1981 und sein architektonisches, malerisches und kulturelles Erbe sowie seines Einflusses auf die preußische Baukultur auch im Rheinland erinnert wurde, hatte man auch das Düsseldorfer Polizeipräsidium und seine architektonische Charakteristik bewusster in den Blick genommen. Es war mehr als nur ein „großer roter Kasten“, wie viele meinten. Unter dem 23.11.1983 hatte Dr. Nußbaum vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege in Bonn ein Gutachten zum Denkmalwert des Gebäudes erstellt und darin das Gebäude neu gewürdigt: „Die breitgelagerte Architektur des Polizeipräsidiums vertritt jenen 'sachlichen', zweckorientierten und durch die Kombination und Konstrastierung reiner Kuben wirkenden Stil, der an vielen Verwaltungsbauten der späten Weimarer Republik anzutreffen ist. Der Materialwechsel Kalkstein-Backstein, der hohe geböschte Sockel und die Strukturierung der Backsteinflächen durch Variation im Steinverband gehen zweifellos auf die 'Gesolei'-Bau-ten von Wilhelm Kreis zurück, die wenige Jahre zuvor als beispielhafte und typenbildende Großbauten in Düsseldorf entstanden. Das Polizeipräsidium ist daher bedeutend für die Baugeschichte der Weimarer Republik und insbesondere der Stadt Düsseldorf. Es ist einschließlich des angebauten Garagentrakts als ein Baudenkmal zu bezeichnen. Für seine Erhaltung und Nutzung liegen künstlerische und wissenschaftliche, vor allem architekturgeschichtliche Gründe vor.“ Am 28.9.1984 war das Polizeipräsidium unter „Düsseldorf Nr. 032036“ in die Denkmalliste der Stadt eingetragen worden.

Noch zuvor, am 25.2.1984 hatten Polizeipräsident Dr. Hans Lisken (1981-1996), der Baas der Düsseldorfer Jonges Kurt Monschau und andere zusammen mit dem Polizisten-Künstler Karl Herzfeld genannt „Anatol“ in einer samstäglichen „Kunstaktion“ überraschend dem nationalsozialistischen Hoheitsadler an der Nordost-Ecke des Polizeipräsidiums einen Dreieck-Schild mit dem in erhabenen, großen und goldaufgelegten Buchstaben geschriebenen Verfassungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG: „VOR DEM GESETZ SIND ALLE MENSCHEN GLEICH“ vor die Brust gesetzt. Mit den Initialen L-E-J in den drei Winkeln waren die drei voneinander unabhängigen Gewalten und Merkmale eines jeden Rechtsstaates „Legislative“, „Exekutive“ und „Judikative“ angedeutet - das Ganze eine Stiftung der „Düsseldorfer Jonges“. Die Überraschung war gelungen. Nicht nur in den Medien, auch im Präsidium gab es darüber ein lebhaftes, durchaus nicht einhelliges und zustimmendes Echo, wobei kaum allen der historische Hintergrund geläufig war. Ihn und das Vorhaben hatte Polizeipräsident Dr. Lisken am Tage der Aktion erläutert: „Der per Verordnung vom November 1935 zum Staatssymbol erhöhte Parteiadler der Nazipartei „schmückte“ bis zum Mai 1945 das schmucklose Gebäude des Polizeipräsidiums im Bauhausstil der zwanziger Jahre. Das Hakenkreuz wurde ausgebrochen, die „Krähe“, wie sie schon damals im Volksmund hieß, blieb. Anstoß nahmen nur wenige. Seit es „Kunst im Polizeipräsidium“ gibt, gab es auch stille Überlegungen, die „Krähe“ zu ersetzen. [...] Am Ende siegte die Idee des „Kunst“Polizisten ANATOL Herzfeld, den Naziadler zu verdecken, damit er nicht vergessen wird, aber den Kernsatz der Gerechtigkeit, wie ihn der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch genannt hat, den Gleichheitssatz, buchstäblich aufs Schild zu heben: „Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich!“ - wie es in unserem Grundgesetz heißt. Die durch das gleichseitige Dreieck symbolisierte Dreiteilung unserer Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative soll dafür sorgen, dass dieses Prinzip der Gerechtigkeit nie mehr aufgegeben wird. Nie mehr soll einer allein über Menschen bestimmen können. Jeder soll dem Recht unterworfen sein. Am Polizeipräsidium bedeutet dies eine ständige Selbstbesinnung, daß alle Staatsgewalt, also auch die Macht der Exekutive, dem Ziel unseres Staates, der Achtung der Menschenwürde, dienen soll. Das ist keine Garantie des Gelingens, aber eine Mahnung. Die Entfernung der Tafel, die auf einen besonderen „künstlerischen“ Anspruch verzichtet und sich dem Stil des Hauses anpaßt, wäre auch ein Merkmal, ein politisches Menetekel!“

Im selben Jahr, 1984, hatte die Stadt Düsseldorf begonnen, an zahlreichen Stellen in der Stadt an die böse Zeit des Nationalsozialismus zu erinnern und seiner Opfer zu gedenken. Sie hatte auch den Polizeipräsidenten gebeten, sich daran zu beteiligen und an dem durch die NS-Zeit historisch belasteten Polizeipräsidium ebenfalls eine Erinnerungs- und Mahntafel anzubringen. Polizeipräsident Dr. Lisken hatte diese Idee und Bitte der Stadt aufgegriffen und selbst den eigenes Nachdenken und Besinnen fordernden Text formuliert:

          „ZUR MAHNUNG -  IN DIESEM HAUSE DER POLIZEI WAREN 1933-1945 ZUR VERFÜGUNG DER GESTAPO (GEHEIME STAATSPOLIZEI IM SS-STAAT) FÜR STUNDEN, TAGE ODER WOCHEN INSGESAMT 701 MÄNNER UND 851 FRAUEN EINGESPERRT. VIELE WURDEN VON HIER AUS IN KONZENTRATIONSLAGER GEBRACHT. ANDERE TÖTETEN SICH SELBST, WEIL SIE DIE FOLTER NICHT ERTRAGEN KONNTEN. TODESNOT LITTEN SIE ALLE. AUCH DER KOMMANDEUR DER SCHUTZPOLIZEI OBERSTLEUTNANT FRANZ JÜRGENS UND DIE BÜRGER KNAB, KLEPPE, WEILL UND ANDRESEN WAREN HIER AM 16. APRIL 1945 INHAFTIERT, WEIL SIE VERSUCHT HATTEN, DIE STADT DÜSSELDORF KAMPFLOS AN DIE ALLIIERTEN BEFREIER ZU ÜBERGEBEN, UM TOD UND ZERSTÖRUNG EINHALT ZU GEBIETEN. NACH EINEM STANDGERICHTLICHEN MORDURTEIL IN DER NACHT ZUM 17. APRIL 1945 WURDE JÜRGENS MIT SEINEN GETREUEN IM HOF DER BERUFSSCHULE AN DER FÄRBERSTRASSE ERSCHOSSEN UND VERSCHARRT. EIN DÜSSELDORFER SCHWURGERICHT ERKLÄRTE 1949 JENES MORDURTEIL FÜR RECHTENS: DEM HAT SICH 1952 DER BUNDESGERICHTSHOF ANGESCHLOSSEN. - „DER TOD IST EIN MEISTER AUS DEUTSCHLAND“ (PAUL CELAN)“.

Die Mahntafel ist an der Straßenfront des Franz-Jürgens-Platzes am Polizeipräsidium angebracht und am 40. Jahrestag der Erinnerung an den 16.4.1945, am 16.4.1985, von Oberbürgermeister Klaus Bungert und Polizeipräsident Dr. Hans Lisken enthüllt worden.

 

Umorganisationen, IT-Ausstattung, Vernetzung und … mehr Aufgaben

Ende der 1980er Jahre musste im Gebäude für die sich anbahnende Nutzung elektronischer Datennutzung, -verarbeitung und -übertragung vorbereitend Kabelkanäle angelegt werden. Zunächst dachte man diese auf den Fluren zu installieren, was  - bei laufendem Dienstbetrieb - zu erheblichem Lärm durch die notwendigen Stemmarbeiten führte. Sie sollten sich alsbald mit der nur wenig später folgenden umfangreicheren IT-Ausstattung der Behörde und im Hinblick einer zukünftig wachsenden Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung und Digitalisierung für die tägliche Arbeit als unzureichend erweisen; man schwenkte auf leichter einzurichtende, leichter zugängliche und aufrüstbare Fensterkabelkänäle unterhalb der Fensterbretter um.

Denn nach und nach waren – über die mit Computern bereits seit 1980 ausgestattete Einsatzleitstelle hinaus -  die ersten dienstlichen Arbeitsplatz-Computer in das Polizeipräsidium eingezogen. Gewiss hatte der eine oder andere schon mit privaten Geräten und Lösungen versucht, seine dienstliche Arbeit zu erleichtern und zu verbessern; doch das blieb Stückwerk, war auch datenschutzrechtlich bedenklich. Neben den einzelnen Geräten am Arbeitsplatz war ihre umfassende Vernetzung miteinander und ein einheitliches Informations- und Kommunikations-System einschließlich notwendiger Software und entsprechender Dienstleistungsrechner wie auch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen vonnöten, wollte die moderne Informations- und Kommunikationstechnik für alle nutzbar werden. Das ließ sich – allein aus Gründen nicht unerschöpflicher Hausaltsmittel - nicht von heute auf morgen installieren. Es begann 1993 mit der Ausstattung des Wach- und Wechseldienstes – sehr zum Leidwesen der Kriminalbeamten und Kriminalbeamtinnen - und wurde Schritt für Schritt, Jahr für Jahr umfangreicher. Nicht zuletzt bedurfte es einer parallel laufenden, mehr oder weniger intensiven – abhängig von den eigenen persönlichen Kenntnissen auf diesem Gebiet -  Fortbildung aller auf diesem Gebiet und seinen einzelnen, unterschiedlichen Anwendungen. Hinzu kam, dass für diese Nutzungen die notwendige Infrastruktur auch baulich im gesamten Polizeipräsidium nachgerüstet werden musste. Die Räume für die Dienstleistungsrechner, die Server, mussten aufwendig klimatisiert werden, auch an leistungsfähige Notstromaggregate musste gedacht werden.

1993 war das Polizeipräsidium 60 Jahre alt geworden. Am 2.10.1993 wurde daran erinnert und mit einem „Tag der offenen Tür“ alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, nicht nur das Gebäude kennen zu lernen sondern auch einen „Blick hinter die Kulissen“ auf die polizeiliche Arbeit zu werfen. Zur Erinnerung an diesen Tag hatte man eine besondere Telefonkarte für 6 DM erwerben können.

1997 stand – nach mehr als 40 Jahren – den Polizeibehörden eine Änderung ihrer Aufbauorganisation ins Haus. Ziel dieser Reform war die Integration von Schutz- und Kriminalpolizei und eine Zentralisierung von Aufgaben, wie sie im ersten „Programm für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland“ von 1974 gefordert worden war. So hatte auch die Düsseldorfer Polizei nach Maßgabe des neuen innenministeriellen Organisations-Runderlasses vom 29.10.1997 die neue Organisationsstruktur umzusetzen, in der künftig nur noch zwei Abteilungen vorgesehen waren, die Abteilung „Verwaltung/Logistik“, die für alle Verwaltungsgeschäfte und die technische Infrastruktur zuständig war, und die vollzugspolizeiliche Abteilung „Gefahrenabwehr/Strafverfolgung“, in der Schutz- und Kriminalpolizei unter einer einheitlichen Leitung zusammengefasst waren. Diesen Abteilungsleiter sollte ein Abteilungsstab unterstützen – gebildet aus den drei Dezernaten für Einsatz-, Kriminalitäts- und Verkehrsangelegenheiten sowie dem Führungs- und Lagedienst mit Ständigem Stab, Lagezentrum und Leitstelle. Darunter waren als Unterabteilungen die „Polizeiinspektionen“ (PI), die „Zentrale Kriminalitätsbekämpfung“ (ZKB) sowie die „Polizeilichen Sonderdienste“ (PSD) mit Verkehrsdienst, Einsatzhundertschaft und – da das Polizeipräsidium Düsseldorf kleine wie große Kriminal-Hauptstelle war – Spezialeinheiten angeordnet. Mit dieser Neuorganisation sollte der Innendienst gestrafft, der Vollzugsdienst von Verwaltungs- und Logistikaufgaben entlastet, der bürgernahe Wach- und Bezirksdienst gestärkt, die Arbeit von Kriminal- und Schutzpolizei enger verzahnt, die regionale Kriminalitätsbekämpfung nach dem Grundsatz „dezentral wo möglich, zentral wo nötig“ verstärkt, Spezialisten verstärkt gegen besonders sozialschädliche Kriminalitätsformen eingesetzt und die Kriminalitätsvorbeugung organisatorisch verankert werden.

Die technischen und damit verbundenen baulichen Nachrüstungen im Polizeipräsidium sollten nicht enden: Auch der neu gebildete Abteilungsstab mit dem Führungs- und Lagedienst war unterzubringen, darüber hinaus für die Führung besonderer Einsatzlagen ein geeignetes Führungs- und Lagezentrum auf Dauer neu einzurichten, was bei der vorhandenen Enge und Raumknappheit im Polizeipräsidium nicht leicht war. Es war dringend notwendig, um bei zu erwartenden größeren Lagen – Düsseldorf war nach dem Fortzug von Bundestag und Bundesregierung von Bonn nach Berlin als Landeshauptstadt des mit ca. 17 Mio. Einwohnern bevölkerungsreichsten Bundeslandes mit Landtag und Landesregierung bevorzugter Ort für politische Demonstrationen aller Art geworden und die Polizeibehörde nicht nur Versammlungsbehörde sondern auch große Kriminal-Hauptstelle – ein intaktes und jederzeit nutzbares Einsatz- und Steuerungszentrum sofort besetzen und nutzen zu können. Ebenso wurde die Leitstelle - damals als Pilotprojekt mit einem höchst modernen, inzwischen veralteten Informations- und Kommunikationssystem „CEBI“ von IBM ausgestattet - nach- und aufgerüstet und in das neue System eingebunden.

Personeller Zuwachs oder Änderungen in der Organisation sowie ihr Ausbau und ihre Zusammensetzung bedeuteten in aller Regel nicht nur veränderten Bedarf an Raum und Fläche sondern kurz über lang auch zusätzlichen Bedarf. So hatte es sich bei vielen kleinen wie größeren Änderungen gezeigt. Raumreserven, wie etwa durch Auslagerung polizeifremder Dienststellen, durch Umwidmungen von Räumen oder enger setzen, waren im Polizeipräsidium nicht mehr vorhanden; sie waren längst ausgereizt und aufgezehrt. Die Einrichtung von Regionalkommissariaten in den Polizeiinspektionen schuf im Präsidium nur vorübergehend wieder etwas Luft, sorgte aber dort für zusätzlichen, oft nicht vorhandenen Raumbedarf. Konnten sie nicht erlasstypisch untergebracht werden, konnte sich die erhoffte bessere Verzahnung von Schutz- und Kriminalpolizei zwecks besseren Austauschs vor Ort kaum einstellen. Fast nie flankierten solche Änderungen und Veränderungen – höheren Orts angeordnet – zeitgleich bauliche oder zumindest finanzielle Begleitprogramme zur Erweiterung bestehender Gebäude oder Anmietung neuer Unterkünfte; ihre Kostenneutralität wurde unterstellt oder außer Acht gelassen, manches Mal auch bewusst doch unreflektiert verkauft. Die Behörden mussten zusehen, wie sie zurecht kamen – ohne dass Auftrag und Arbeit darunter leiden durften.

Früher hatte das alte Kasernengelände an der Tannenstraße, bis heute auch die eine oder andere Anmietung Ausweichmöglichkeiten geboten. Die Gebäude an der Tannenstraße waren in die Jahre gekommen; Geld für Unterhaltung, insbesondere für notwendige Sanierungen und Renovierungen hatte der Finanzminister seit Jahren nicht mehr bereit stellen wollen; so verfielen sie zusehend und mehr und mehr Polizeidienststellen waren dann notgedrungen dort ausgezogen: die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle im Geschäftsbereich des IM NRW, die Landeskriminalschule, das SEK, Teile des Fernmeldedienstes der Polizei, als letzte die Einsatzhundertschaft, als der Putz bei ihnen von der Decke fiel und sie plötzlich anderweitig Unterkunft suchen musste, die sie gegenüber dann bei Rheinmetall vorübergehend gefunden hatte, bis eine neue Unterkunft für sie in Regie der Bezirksregierung gebaut wurde. Notwendige Auslagerungen von Dienststellen, wie etwa von Kriminaldienststellen, mussten anderswo gesucht werden, wie etwa in dem ehemaligen Gebäude des preuß. Kulturamtes und preuß. Staatshochbauamtes in der Karl-Rudolf-Straße.

Neue Veränderungen im Polizeipräsidium brachte gegen Ende der 1990er Jahre der Umbau und die Sanieung der Hauptwache der dort untergebrachten Inspektion, dem letztlich der ehemalige, nicht mehr genutzte Sozialraum (Kantine) mit seiner teilweise noch vorhanden gewesenen originalen Ausschmückung zum Opfer fiel. 1998 hatte auch eine Renovierung, Sanierung und Modernisierung des Polizeigewahrsams begonnen. Über viele Jahrzehnte hinweg hatte es – leider - unentbehrliche, in den Jahren des Nationalsozialismus darüber hinaus schlimme missbräuchliche Dienste geleistet. Es hatte auch manchen Polizisten gesehen, der Versuchungen nicht widerstehen und gegen Strafgesetz und Diensteid fehlte. Nun war es trotz gelegentlicher Neuanstriche und Renovierung besonders beanspruchter Bereiche in die Jahre gekommen. Mit neuem Anstrich war es nicht mehr getan, die Elektrik war veraltet, erst recht die Sanitär- und sonstige Einrichtung. Eine Grund-Sanierung drängte. Sie musste schrittweise durchgeführt werden, da auf das Gewahrsam temporär und in Gänze nicht verzichtet werden konnte. Neue pflegeleichtere, damit auch hygienischere Einrichtungen waren installiert worden, bis an die Decke geflieste Zellen, Fußboden- und Pritschenheizung, andere Lichtfenster und Entlüftungen, auch neue Erkenntnisse des vorbeugenden Feuerschutzes dabei mit berücksichtigt; heikel und infolgedessen sorgfältig bedacht waren Planung und Kennzeichnung von Fluchtwegen. 2004 war die Sanierung beendet; sie hatte 8,5 Mio € gekostet.

 

Transparenz im Schatten der Vergangenheit

Im Rahmen einer der vielen Ausstellungen im Polizeipräsidium waren an der Brüstung des ersten Obergeschosses in der hohen Eingangs- und Treppenhalle des Präsidiums schwarze Schilder mit Straßennamen und Hausnummern angebracht worden. Sie sollten an Tatorte des November-Pogroms 1938 in der Stadt erinnern, an denen jüdische Menschen von einem gewalttätigen, tobenden und randalierenden nationalsozialistischen Mob drangsaliert, misshandelt, verletzt, getötet und ihre Einrichtungen zerstört worden waren - doch die Polizei auf Hilferufe und Alarmierungen nicht half. Sie blieben auch nach der Ausstellung hängen und sollen auch nach der Sanierung hängen bleiben – eine stete erinnernde Mahnung für jede und jeden von uns.

Immer wieder hatte es Ansätze der Landesregierungen gegeben, nahe des Landtags  auch die Ministerien anzusiedeln und so ein Regierungszentrum zu schaffen. Erneut gab es dazu aktuelle Überlegungen. Aus dem benachbarten Gebäude des ehemaligen Landesfinanzamtes, der späteren Oberfinanzdirektion war diese im Zuge einer Zusammenlegung ausgezogen und nach Köln übergesiedelt; das Städtebauministerium war dann dort eingezogen. Auch das Gebäude des Polizeipräsidiums stand zur Debatte; doch letztlich wollte es wohl keiner haben; Umbauten und Veränderungen des denkmalwerten und -geschützten Gebäudes hätten zuviel Aufwand und Kosten erfordert. Doch man hatte – nicht zuletzt auch aus polizeihistorischer Neugier - begonnen, im Gebäude in den Ablagen auf den Dachböden und in den Kellern etwas aufzuräumen.

Dabei waren neben abgelegten älteren (Nachkriegs-)Personalakten nach und nach auch alte Nachrichtenblätter, Kommandobefehle, Karteiunterlagen, Verwendungslisten, Bunkerpläne und etliches mehr aus der Zeit vor 1945 zu Tage gefördert worden, Zwei Baupläne eines Führungs- und Befehlsbunkers von 1944, der angesichts immer schwererer Bombardierungen benachbart zu den vorhandenen und versteiften Nachrichten- und Befehlsräumen im Gebäude im Eichamtshof errichtet werden sollte, hatten dort zu Nachforschungen und Probebohrungen geführt, allerdings um nicht mehr als eine betonierte Bodenplatte zu entdecken, die wohl Fundament dieses geplanten Befehlsbunkers war, der aufgrund der Kriegsentwicklung und Materialknappheit im Herbst 1944 nicht weiter realisiert werden konnte.

Die aufgefundenen, polizeihistorisch interessanten Aktenstücke und Dokumente sollten unter wissenschaftlicher Betreuung der kurz zuvor ins Leben gerufenen Dokumentations- und Forschungsstelle für Polizei- und Verwaltungsgeschichte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen entschlüsselt und aufgearbeitet, das Ergebnis publiziert werden. Das Projekt „Dienst am Volk? Düsseldorfer Polizisten im Spannungsfeld der Umbrüche 1919 bis 1949“ war geboren. Da eigene Haushaltsmitteln für solches Anliegen wie für weitere polizeihistorische Erforschungen nicht vorhanden waren, war zur Institutionalisierung dieser polizeihistorischen Arbeiten wie zwecks Einwerbung finanzieller Unterstützungen für ihre öffentliche Präsentation 2004 ein gemeinnütziger Verein „Geschichte am Jürgensplatz e.V.“ ins Leben gerufen worden. Während Mitarbeiter und Historiker noch bei der Sichtung und Aufarbeitung des gefundenen Materials waren, war noch im selben Jahr als erstes der architektonisch bemerkenswerte, oktonale, lange als Asservatenraum vernachlässigte Grundsteinraum dank Aloys Odenthals Hilfe wieder hergerichtet und der Erinnerung an die Ereignisse der Tage 16./17.4.1945 gewidmet worden. Darüber hinaus begann die Idee zu reifen, die erarbeiteten polizeihistorischen Ergebnisse in diesem wie in dem ihn umschließenden Flur in einer polizeihistorischen Dauerausstellung für die Polizei wie auch für die Öffentlichkeit zu präsentieren – die notorische Enge im Polizeipräsidium ließ anderes nicht zu.

Auf dieser engen, nur ca. 250 qm großen Fläche dreißig Jahre höchst wechselvoller, ereignisreicher und ge-schichtsträchtiger Geschichte in Inhalt und Gestalt reduziert, doch auf das Wesentliche pointiert aussagekräftig darzustellen, war allein schon Herausforderung genug. Es musste auch finanzierbar sein. In Gesprächen mit den Fachbereichen Design und Architektur an der Peter-Behrens-School of Architecture der Fachhochschule Düsseldorf war die Idee geboren, Studierende mit der Suche nach einer ansprechenden Ausstellungskonzeption zu betrauen. Aus einem gemeinsamen Kurs von Designer und Architekten/Innenarchitekten waren einzelne Teams gebildet worden, die jeweils ein Konzept erstellen sollten. Über den Inhalt dessen, was präsentiert werden sollte, waren sie vorher von den ebenso noch in der Arbeit steckenden Historikern und der Polizei in einem Tages-Seminar informiert worden. Die dann drängenden Fragen waren, wie sich ein tendenziell sachlich-trockener Stoff zeitgemäß und doch interessant an den Betrachter bringen, insbesondere auch jungen Menschen in angemessener Präsentationssprache attraktiv vermitteln lasse und wie aus einem geschichtswissenschaftlichen Stoff heraus entsprechende Gestaltungs-Leitbilder zu entwickeln und gestalterisch und grafisch realisierbar umzusetzen wären. Das Ergebnis der sieben studentischen Teams war beachtlich. Sie hatten sehr eigene, ganz unterschiedliche und doch insgesamt pointiert durchkomponierte Entwürfe mit eigener Dramaturgie und szenografischen Eingriffen in den vorhandenen Raum entwickelt, von denen mehrere am vorgegebenen Ort auch umsetzbar erschienen. Alle Entwürfe wurden von einer aus Fachleuten der Fachbereiche Design und Architektur/Innenarchitektur, Historikern und Polizeipräsident bestehenden Jury bewertet, die besten mit kleinen Preisen prämiert. Der Entwurf von Stefanie Anten, Nina Krass und Caroline Rissel mit dem Titel „Transparenz und Schatten“ hatte allen am besten gefallen; er sollte umgesetzt werden. Sein Titel war Inhalt und Struktur zugleich für die – auf programmatische Kürze gebrachte - Geschichte der Düsseldorfer Polizei in dieser Zeit: Er „spiegelt die inhaltliche Arbeit und das Prinzip der Spurensuche der Historiker und überträgt dies auf die didaktische Erschließung der Ausstellungsinhalte durch die Besucher selbst. Aufarbeitung und Geschichte stehen sich gegenüber wie Transparenz und Schatten. Geschichte aufzuarbeiten bedeutet, Transparenz zu schaffen und gleichzeitig undurchsichtige Schatten auszu-machen“ - so die das Projekt begleitenden Lehrenden an der Fachhochschule, Stefan Korschildgen, Philipp Teufel, Uwe J. Reinhardt, eingangs des kleinen publizierten Ausstellungskataloges.

Die auf Dauer angelegte, vielen Besuchern gezeigte, gegenwärtig wegen der Sanierung noch „eingemottete“ Ausstellung erstreckte sich über zwei Ebenen des Polizeipräsidiums. Im Foyer wurde der Besucher auf das, was kommt, aufmerksam gemacht und eingestimmt, bevor er weiter in das Souterrain, in den Hauptbereich, geführt wurde. Zentraler Punkt der Ausstellung war dort der oktogonale Grundsteinraum, an dessen Seiten fünf überdimensionale Porträts Düsseldorfer Polizisten in Art eines zeitüberspannenden, (kollektiv)biografischen Ansatzes gezeigt wurden. Im Umgang um diesen Grundsteinraum erfuhr der Besucher einen knapp und exemplarisch gefassten Überblick zur Düsseldorfer Polizeigeschichte zwischen 1919 und 1949, also zu dem Umbruch nach dem ersten verlorenen Weltkrieg, der mühsamen Stabilisierung, dem Aufbau und Ausbau der Polizei in der Zeit der (Weimarer) Republik, ihrer Indienstnahme für die nationalsozialistischen Pläne von Unterdrückung, Terror, Verbrechen, Eroberung und Vernichtung und dem nach 1945 dann folgenden Neuaufbau. In drei in den Raum hineinragenden Modulen wurde jeweils ein übergeordnetes Themenfeld der Polizeigeschichte, wie Radikalisierung, Kriegsverbrechen und Entnazifizierung, behandelt. Auch sie zeigten die besondere didaktische Umsetzung des Ausstellungsthemas: Die wandhohen, mehrteiligen und von unten mit Halogenröhren illuminierten Glasmodule trugen vorn einen aus transluzenter Folie gestanzten Text. Durch die klaren Buchstaben hindurch wurde der Blick auf das dahinter liegende Foto gelenkt. Die dritte Ebene trug wiederum Text. Eine diese Scheiben keilartig durchstoßende kleine Glasvitrine barg ein symbolisches Exponat. Objekt, Foto und Text standen so zueinander in Bezug, ganz besonders Foto und Objekt; denn es war genau dort, wo es auch das Foto zeigt.  

Mit dieser Ausstellung „Transparenz und Schatten“ war in Inhalt, Struktur, Didaktik und Präsentation ein bemerkens- und sehenswertes Gemeinschaftsprojekt des Düsseldorfer Polizeipräsidiums, des Vereins Geschichte am Jürgensplatz e.V. und der Fachhochschule Düsseldorf mit dem Fachbereich Design und der Peter-Behrens-School of Architecture gelungen. Am 16.4.2006 war sie von Innenminister Dr. Ingo Wolf und Polizeipräsident Herbert Schenkelberg in einem kleinen Festakt eröffnet worden und hat seither viele Besucher, jung und alt, gesehen.

Vieles hatte sich im Laufe vergangenen Jahrzehnte im Polizeipräsidium ge- und verändert, doch sein begrenzter Raum und die dadurch bedingte Enge waren geblieben und damit die Schwierigkeiten, alle zentralen Dienststellen der Verwaltung, Schutz- und Kriminalpolizei angemessen unterzubringen. Wenn Umorganisationen, wie etwa die letzte Änderung in der Aufbauorganisation 1997 durch Einrichtung von Regionalkriminalkommissariaten bei den Polizeiinspektionen, etwas Luft zu verschaffen schienen, so war diese durch andere neue Organisationseinheiten, auch Personalverstärkungen für teils vom Umfang her erweiterte teils zusätzliche Aufgaben jedoch schnell wieder aufgebraucht worden. Und weitere Umorganisation mit entsprechendem Raumbedarf sollten noch folgen. So brachte die neue Zuordnung der Autobahnpolizei im Regierungsbezirk zur Düsseldorfer Polizei im Rahmen der Herauslösung der Polizeiaufgaben aus den Bezirksregierungen 2007 für den Stabsbereich weiteren Bedarf sowie 2010/11 dann mit einer erneuten grundlegenden Änderung der Aufbauorganisation der Polizeibehörden die Einführung des „Direktionsmodells“, das an den polizeilichen Kernaufgaben orientiert vier zentrale Direktionsbereiche vorsieht: die Direktionen „Gefahren-abwehr/Einsatz“ (DirGE), „Kriminalität“ (DirK), „Verkehr“ (DirV) und die „Zentrale Aufgaben“ (DirZA), mit einem zentralen Leitungsstab zur Unterstützung der Behördenleitung wie der Direktionen.

 

Polizei im Regierungsviertel – Erweiterung statt Neubau

Mit Wolfgang Clements Wahl zum neuen Ministerpräsidenten des Landes NRW nach Johannes Rau 1998 und seinem Entschluss, die Staatskanzlei in das über dem Südportal des Rheinufertunnels errichtete „Stadttor“ zu verlegen, war wieder Bewegung in die Weiterführung des bislang unfertigen „Regierungsviertels“ in der „Neustadt“ gekommen. Einbezogen darin waren auch die Gebäude am Jürgensplatz, das Polizeipräsidium und die Oberfinanzdirektion. Diese Behörden sollten aus ihren angestammten Häusern zugunsten von Ministerien weichen und in neue Standorte, wie etwa in eine Erweiterung des an der Völklinger Straße Richtung Südbrücke auf dem Hammer Feld bereits bestehenden Landesbehördenviertels, umgesiedelt werden. Mit der Erstellung eines Gesamtkonzepts war der zu gleicher Zeit gegründete Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB NRW), in dem alle Grundstücksaktivitäten und -verwaltungen das Landes neu gebündelt wurden, beauftragt. Eine anspruchsvolle Aufgabe, galt es doch, damit verbundene Zielkonflikte in Einklang zu bringen, wie neben dem Regierungsinteresse die Ressortinteressen, den  Denkmalschutz für das bestehende Gebäudeensemble, städtebauliche Vorstellungen, Planungsprozesse, Verfahrensfragen und - nicht zuletzt mitentscheidend - die Finanzierung. Noch war dieses Konzept nicht fertig, als eine vom BLB veröffentlichte Ideensskizze Furore machte, die auf dem historischen, auch denkmalgeschützten Gelände am Jürgensplatz – historisch wie städtebaulich fragwürdig - Hochhäuser zur Rheinknie-Brücke hin und dahinter neue Bürobauten in hoher Verdichtung erkennen ließ. April 2005 allerdings war der Planungsstand in entscheidenden Fragen noch nicht wesentlich weitergekommen, als die Landtagswahl 2005 eine neue Landesregierung brachte. Diese nahm alsbald, insbesondere wohl aus finanziellen Gründen, vorerst Abstand von diesen Planungen, auch wenn sie diese noch nicht ganz aufgeben wollte.

In der Debatte um ein Regierungsviertel und ob die Polizei aus ihrem angestammten Polizeipräsidium ausziehen müsse, hatten Polizeipräsident und Polizei zwei Seelen in ihrer Brust. Zum einen wussten sie um die architektonische und historische Bedeutung des Gebäudes, auch um die taktisch günstige Lage in der Nähe von Landtag und Ministerien, doch drückte in vielen Belangen die spürbare Enge des begrenzten, bei weitem nicht mehr hinreichenden und so nicht mehr auszuweitenden Raumes. Ein Neubau am anderen Ort ließe neben der Enge auch weitere funktionale Fragen lösen, wenn alle zentralen Funktionen und Einheiten an einem zentralen Ort zusammengeführt und darüber hinaus Erweiterungraum für künftige Entwicklungen geschaffen werden könnten. Um für weitere Entscheidungen gerüstet zu sein, führte die Düsseldorfer Polizei zusammen mit dem BLB NRW die Planungen für einen alternativen neuen Standort auf dem Hammer Feld an der Völklinger Straße konsequent und detailliert bis zur namentlichen Besetzung der geplanten Häuser, Blocks und Räume weiter. Doch – wieder einmal – waren diese Mühen vertane Arbeit; es gab planerische, eigentumsrechtliche und letztlich auch finanzielle Hindernisse, da das Land entsprechende Mittel nicht zur Verfügung stellen wollte oder konnte. So blieben nur Überlegungen zur Erweiterung des Präsidiums um einen notwendigen Bedarf von ca. 5.100 qm Bürofläche für weitere 350 bis 400 Personen, was aufgrund des Denkmalschutzes für das vorhandene Gebäudeensemble nicht einfach sein würde, doch an der Neusser Straße eine gewisse Chance bot. Schon bei der Planung des Polizeipräsidiums, als es noch üblich war, bei der Planung von Polizeidienst-, auch anderen Behördengebäuden in der Regel auch Reserveflächen für Erweiterungen vorzusehen, hatte es geheißen, dass zur Neusser Straße hin Reserveflächen für spätere Erweiterungen noch zur Verfügung ständen. Eine Tiefgarage sollte außerdem notwendige Stellplätze schaffen, um - entsprechend dem ursprünglichen Baugedanken - den Platz vor den Gebäuden unbeinträchtigt als freie Fläche wieder erlebbar zu machen, aber darüber hinaus auch eine freie offene Passage für eine lange erwünschte „städtebauliche Verbindung von Landtag über Jürgensplatz in Richtung Schwanenspiegel, die den Stadtteil Düsseldorf-Unterbilk näher an den Rhein bindet“, zu ermöglichen. 

Für das zweite Halbjahr 2010 war ein Architektenwettbewerb geplant, in dem eine ausgewählte Anzahl von 20 Architekten/Architektenbüros tragbare Lösungen anbieten sollten. Gefordert war die Entwicklung eines Freiraumkonzeptes und einer architektonischen Konzeption für die Erweiterung des Polizeipräsidiums einschließlich einer zweigeschossigen Tiefgarage, ebenso die Entwicklung eines Konzepts für die technische Gebäudeausrüstung. Die bauliche Instandsetzung des Altbaus war bis auf die direkten Anschlüsse an den Erweiterungsbau nicht Teil der Aufgabe, doch wurden Vorschläge für eine sinnvolle Verbindung von Alt und Neu im Hinblick auf den Anschluss und die technische Ausstattung erwartet. Es galt, für Instandsetzung, Erweiterung und Neugestaltung des Freiraums vier Leistungsbausteine zu erarbeiten: 1. Konzeption für die Gestaltung des Freiraums im Wettbewerbsgebiet mit Integration einer städtebaulichen Verbindung zwischen Jürgensplatz und Neusser Straße (als Teil einer langfristig geplanten Verbindung von Landtag/Rheinuferpark in Richtung Nordwesten zum Ständehauspark/Schwanenspiegel), 2. Erweiterung des Polizeipräsidiums, 3. Konzeption einer unter dem Jürgensplatz gelegenen zweigeschossigen Tiefgarage für das Polizeipräsidium (mit der Option einer Erweiterung auf dreigeschossige Tiefgarage), 4. Instandsetzung des Bestandsgebäudes „Polizeipräsidium am Jürgensplatz“. Ziel des ausgelobten Realisierungswettbewerbs war, unterschiedliche Lösungsvorschläge zu erhalten, auch einen geeigneten Generalplaner für die zu realisierenden Bauleistungen für den Erweiterungsbau und die Instandsetzung des Bestandsgebäudes zu gewinnen.

Im Vorverfahren waren 89 Bewerbungen eingegangen. Von ihnen wurden sieben Arbeitsgemeinschaften durch den Auslober gesetzt und 13 weitere Teilnehmer durch Los ermittelt. Auftakt bildete ein Kolloquium am 16.9.2010, in dem die Erwartungen der Nutzer, Anforderungen und Rahmenbedingungen ausführlich dargestellt und erläutert wurden, auch Gelegenheit bot, sich mit der Situation vor Ort vertraut zu machen, individuelle Eindrücke zu sammeln und zwischen Auslober, Teilnehmern und der Jury über Aufgabenstellung und Ziel sich auszutauschen. Bis zum 25.10.2010 sollten ihre Pläne eingereicht und bis zum 2.11.2010 die Modelle abgegeben werden. 17 Beiträge waren fristgerecht eingereicht worden. Sie zeigten eine intensive Auseinandersetzung mit dem Ort und der Aufgabe und präsentierten eine Vielfalt von Lösungen in unterschiedlichster Idee, Ausgestaltung und Qualität.

Die am 7.12.2010 tagende 12-köpfige Jury - mit Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW, dem Polizeipräsidenten, der Niederlassung Düsseldorf des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, der Landeshauptstadt Düsseldorf und Professoren und Professorinnen für Architektur, Entwerfen, Bauphysik, Gebäudetechnik, Energieeffizientes Bauen, Stadt- und Raumplanung aus Stuttgart, Köln, München, Herdecke unter Vorsitz des Kasseler Architekten Prof. Manfred Hegger kompetent besetzt - sollte aus den eingereichten Beiträgen einen Entwurf heraus kristallisieren, der die planerischen Vorgaben und die Erwartungen des Bauherrn und der Nutzer am Besten und Nachhaltigsten umsetzte. Mit klarem, einstimmigen Votum hatte sie sich an erster Stelle für den Entwurf des Düsseldorfer Büros HPP International Planungsgesellschaft mbH in Zusammenarbeit mit WKM Landschaftsarchitekten (Meerbusch), SPI Schüßler Plan Ingenieurgesellschaft für Bau- und Verkehrsplanung mbH (Düsseldorf) und THS Consulting TGA GmbH (Herne) entschieden. Sie sah in ihm die große Chance, dem Polizeipräsidium und seinem Umfeld die geforderte qualitätsvolle und funktionale Struktur in überzeugender Weise zu geben. Insgesamt – so die Jury abschließend – stelle der Entwurf eine hohe Plausibilität bei wirtschaftlicher Funktionalität dar.  Dieser mit dem 1. Preis gekrönte Entwurf erwies sich – bei Akzeptanz notwendiger Erweiterung am Ort – als der noch verträglichste, der – so die Jury - die alten Bauformen angemessen respektiere und an der Neusser Straße mit einem bis zum Bürgersteig vorgezogenen 4-geschossigen kompakten Atriumbau eine neue markante, städtebaulich aufgewertete Lösung schaffe. Die Jury vergab noch zwei weitere Preise, darüber hinaus zwei Anerkennungen.

Die weitere zeitliche Abfolge für weitere detaillierte Abstimmungen zwischen Preisträger und Bauherrn wie Nutzer, Abriss der hindernden Altbauten und Vorbereitung des Geländes war ehrgeizig: 2012 sollte mit der Tiefgarage und den Ergänzungsbauten, danach ab 2014 mit der Sanierung des Altbaus begonnen werden und in zwei Jahren fertig gestellt sein. Etwa 75 Mio. Euro sollen Neubau, Tiefgarage und Sanierung kosten. Alle Vorbereitungen, insbesondere die Freiräumung der einzelnen hinteren Gebäudeflügel und Auslagerung dieser Dienststellen – neben denen in die Karl-Rudolf-Straße – in das Landesamt für Arbeitsplatzgestaltung (Ulenbergstraße), in die Heesenstraße (Herdt) und in auf dem Vorplatz  aufgebaute Container bei Weiterlaufen des Dienstbetriebes in die Wege geleitet. Doch schon im Vergabeverfahren hatte es erste Verzögerungen gegeben, so dass mit den Bauarbeiten erst 2014 begonnen werden konnte. Weitere sollten folgen.

2017 war – als mit den Arbeiten für die Tiefgarage begonnen wurde und das alte Gebäude und die Baugrube mit eingerammten Pfählen abgespundet und abgestüzt werden musste - dann auch die Behördenleitung mit etwa 440 Mitarbeitern zentraler Dienststellen in die vom Innenministerium frei gezogene Haroldstraße 5 gezogen, ebenso die Polizeiwache mit 70 Mitarbeitern. Zu allem Unglück führte im Winter 2018 ein länger anhaltendes Hochwasser im Rhein zu einem Aufstau des Grundwasserspiegels, so dass die Rohbauarbeiten für die Tiefgarage für fünf Monate bis Mai 2018 ruhen mussten. Auch verschiedene Starkregen führten zu Verzögerungen,

War man schon dabei, das inzwischen mehr als 80 Jahre alte Polizeipräsidium zu sanieren, so sollte es auch den inzwischen notwendigen dienstlichen Erfordernissen angepasst, mithin ertüchtigt und modernisiert werden. So konnte seiner Zeit eine für größere, auch länger andauernde Einsatzlagen notwendige ständige große Befehlsstelle im Altbau mangels Alternativen nur sehr beengt untergebracht werden. Auch Entwicklungen im Labor- wie auch im IT-Sektor erforderten ebenfalls notwendigen Modernisierungsbedarf, dem nun gleichfalls Rechnung getragen werden sollte. Sie erforderten Änderungen, zuvor neue Baupläne,

Zeitverzögernd, wie kostentreibend erwiesen sich ebenfalls aufwändige, doch notwendige und angebrachte Asbestentsorgungen im Altbestand, als bei der Sanierung der ersten zur Neusser Straße hin gelegenen Flügel, nachdem vieles bereits beigeputzt war, mit Messungen entsprechende Belastungen festgestellt worden waren. Später sollten sich im Altbau weitere zwar punktuell kleine, aber aufwendige Sanierungsnotwendigkeiten an der massiven Betonpfeiler- und Decken-Konstruktion, auch an der Fassade zeigen.

Ende 2019 war die neue Tiefgarage fertig gestellt. Auf zwei Etagen stellt sie 358 Plätze bereit, vor allem für Dienstwagen, Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge der Kriminalwache, aber auch für Fahrzeuge für schwerbehinderte und weitere Mitarbeiter im Schichtdienst.

 

Erster Bauabschnitt mit Erweiterungsbau und Sanierung der anliegenden Flügel des Altbaues beendet

Ab 13. Januar 2020 konnte als erste Dienststelle die Einsatzleitstelle in den neuen Erweiterungsbau an der Neusser Straße umziehen – etwa vier Jahre später als ursprünglich geplant; doch der Umzug klappte reibungslos. Am 29.1.2020 sind sie und die benachbarten Führungsräume für die Führung von Großlagen von Innenminister Herbert Reul „als eine der modernsten Leitstellen des Landes“ in einem kleinem Festakt an Polizeipräsident Norbert Wessler und die Düsseldorfer Polizei übergeben worden. Polizeipräsident Wessler hoffte, „dass wir von hier den Schwung mitnehmen können für das, was an unserem Polizeipräsidium noch aussteht.“ „Es tut mir leid“, ergänzte Innenminister Reul. „dass sich das so hinzieht […]. Aber der Vorwurf trifft keinen Einzelnen, sondern viele an diesem Projekt Beteiligte.“ Die neuen Räume sind durch die zahlreichen bis zum Boden reichenden Fenster hell, mit entsprechenden Blenden gegen einfallendes Sonnenlicht, wie auch als Sichtschutz gegen das Gegenüber versehen. Auf ca. 200 Quadratmetern mit neuem Raumkonzept, neuer Akustik und neuer Technik finden sich hoch modern ausgerüstete Einsatztische mit jeweils drei Monitoren. Allein ihre bauliche Herrichtung habe - so BLB - 2,2 Mio € gekostet - die Kosten der von der Polizei gestellten technischen Ausstattung darin nicht enthalten. Mit den angrenzenden Nebenräumen, wie Erstsprecherraum, Führungsraum für Phase 1 bei Großlagen verfügt die neue Leitstelle über insgesamt 18 mit neuer IT-Technik hoch ausgestattete Arbeitsplätze, in der Regel in zweier Gruppen angeordnet. Von dort soll künftig auch die Einsatzbearbeitung vor Ort, bislang noch in den Hauptwachen der Inspektionen, erfolgen. Übergeben wurden ebenfalls die weiteren Führungsräume, der große Führungsraum, die Einsatzzentrale für größere und Großlagen, und ein kleiner Besprechungsraum für Besprechungen des Einsatzleiters, des Polizeiführers. Diese Einsatzzentrale misst etwa 160 Quadratmeter. Hier finden sich die Arbeitsplätze des Einsatzleiters mit seinem Einsatzstab; dem - je nach Ereignis und Lage - auch Verbindungsbeauftragte anderer Einrichtungen, wie Stadt, Rheinbahn, Deutsche Bahn, Bundespolizei, Unternehmen u.a, zugeordnet sind und von diesen besetzt werden.

Aufgrund der beim Neubau sowie der Sanierung des Altbaues eingetretenen Hemmnisse infolge nicht vorhersehbarer Überraschungen, doch auch zusätzlich notwendiger Sanierungen und Ertüchtigungen und um weitere Unwägbarkeiten auszuschließen, mussten alle bisherigen, optimistischen Zeit- und Budgetplanungen fortwährend revidiert werden. Sollten die Bauarbeiten zunächst 2016, dann 2018, später 2020 vollendet sein; so sollte es dann schon das Jahr 2022 werden – so das BLB NRW und die Erwartung und Hoffnung der Polizei Anfang des Jahres 2019. Polizeidirektor Harald Wilke, der als Projektleiter der Polizei den Bau begleitete, war etwas vorsichtiger, als er als Zeitpunkt „2022 plus x“ nannte.

Nicht anders verhielt es sich mit den Kosten: Waren 2008 ursprünglich 62 Mio. Euro (plus weiterer 13 Mio. € Nebenkosten) als Kosten der Sanierung und Erweiterung genannt worden, so wurden daraus später 75, dann 93 Mio. €. Zu bald hatte sich herausgestellt, dass es bei den Erweiterungen nicht nur um einen ergänzenden reinen Bürobau handeln konnte. Hinzugekommen waren Umplanungen aufgrund notwendigen Modernisierungsbedarfs, Beachtung von Belangen des Denkmalschutzes, letztlich eine Asbestsanierung. Ebenfalls waren aufgrund des durch die Vergabebeschwerde verzögerten Baubeginns Preissteigerungen hochzurechnen gewesen. Nach dem Stand von 2017 soll aufgrund erforderlicher Mehraufwendungen für Planungsleistungen, zusätzlichen Bauleistungen von rd. 9 Mio. € sowie der Aufstockung der Risikovorsorge das Projekt „neues altes Polizeipräsidium“ nun rd. 157 Mio. € kosten.

 

Vollendung der Sanierung in Sicht?

Es wird wohl Ende des Jahres werden, bis dann wirklich alles fertig gestellt sein wird und noch etwas länger bis alle Dienststellen wieder eingezogen sind. Wie hoch werden die Gesamtkosten dann sein? Wird es bei den rd. 157 Mio. € geblieben sein? Und wie lange wird der Jürgensplatz noch Jürgensplatz heißen? Erneut hatte es – trotz mannhafter Tat am 16.4.1945 - aufgrund seiner Verstrickung als hoher Polizeioffizier in das NS-Regime insbesondere von jüdischer Seite Kritik an der Benennung von Straße, Platz und Schule nach ihm gegeben.

Polizeipräsidentin Miriam Bauers und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich freuen, wenn dann alles geschafft sein wird und sie wieder im angestammten, in vielen Beziehungen denkmalwürdigen. nun für alle zukünftige Arbeit ertüchtigten Gebäude professionell ihren Dienst tun können. Es bleibt zu hoffen, dass auch die weiteren Unterbringungswünsche sich alsbald in einem „Polizeipräsidium II“ realisieren lassen.

Unser Polizeigeschichtsverein „Geschichte am Jürgensplatz e.V.“ wird sich mit ihnen freuen in der Hoffnung, dass dann die sehenswerte Ausstellung „Transparenz und Schatten“ wieder aufgebaut sein wird und unter sachkundiger Führung vielen Besuchern, jung und alt, Bürgerinnen und Bürgern wie Polizeischülerinnen und Polizeischülern, doch auch aktiven Polizistinnen und Polizisten zeigen kann, wie schnell ein freiheitliches demokratisches, manches Mal auch schwieriges, anstrengendes, aktives Mittun forderndes Staats- und Gemeinwesen trotz aller verfassungsmäßigen Vorsorge kippen kann, wenn Menschen sie aus welchen unreflektierten Motiven auch immer aufgeben und lieber heuchlerischen Heilsbringern und Beglückern nachlaufen wollen, und wie schnell Polizei von oben mit Hilfe zahlreicher Zuträger und Zuarbeiter in ihren Reihen gleich geschaltet werden kann. In den 1960er Jahre hatte der Rechtsphilosoph, Staats- und Verwaltungsrechtler Ernst Wolfgang Böckenförde uns allen ins Stammbuch geschrieben: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“

„Moralische Substanz des einzelnen“ wie sie Böckenförde neben der Homogenität der Gesellschaft als notwendige „Regulierungskraft“, als Voraussetzung für persönliches freiheitliches und demokratisches Bewusstsein und Handeln nannte - im modernen Sprachduktus würde man in diesem Zusammenhang heute wohl von „demokratischer Resilienz“ sprechen - ist niemandem angeboren, lässt sich lernen und setzt vor allem entsprechendes Wissen, aus dem Gewissen wächst, voraus. Ein solches Wissen kann ein altes Gebäude wie das Düsseldorfer Polizeipräsidium, das mehr ist als ein alter roter Kasten, vermitteln. Es hat viel erlebt in seinen neun Jahrzehnten und wüsste, davon zu erzählen, wenn man denn davon lesen und hören will. Eine Möglichkeit hierzu möchte diese Abhandlung und später die wieder aufgebaute Ausstellung „Transparenz und Schatten“ bieten.

„Nie wieder – jetzt“, wie es nach dem terroristischen Hamas-Überfalls, der Ermordung und Geiselnahme jüdischer Menschen in Israel gegenwärtig öfter heißt, mag wohl für die gegenwärtige Situation gelten. Doch „Das Vergangene ist nie tot. Es ist nicht einmal vergangen.“ - hat einst William Faulkner geschrieben; es kann höchstens vergessen werden. Sich zu erinnern, ist unverzichtbar, wollen wir nicht wie ein Baum ohne Wurzeln sein. Sich zu erinnern, ist unverzichtbar, wollen wir nicht alte Fehler wiederholen. Unsere demokratische, freiheitliche, rechtliche wie moralische Verantwortung und Pflicht ist dauernder, umfassender: Nie wieder – immer!

Polizeipräsident a.D. Michael Dybowski, 15.1.2024

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