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Exkurs: Gerichtliche ‚Nachspiele'

Die Exekution von Jürgens und den übrigen vier Widerstandskämpfern wurde in den Jahren 1948 bis 1952 in insgesamt vier Gerichtsverfahren (Landgericht Düsseldorf, Oberster Gerichtshof in der Britischen Zone, Landgericht Wuppertal, Bundesgerichtshof) untersucht. Das Düsseldorfer Gericht erklärte das Standgerichtsverfahren für rechtmäßig. Jürgens Verhalten sei nach damaligem Recht als ‚militärischer Aufruhr' zu werten gewesen. Das Oberste Gericht in der Britischen Zone konnte diese Auffassung nicht teilen und verwies das Verfahren daraufhin an das Landgericht Wuppertal. Dieses Gericht kam dann, ebenso wie später der Bundesgerichtshof zu der Auffassung, dass es sich bei dem Verhalten von Jürgens und der übrigen vier Männer nach dem im Jahre 1945 geltenden Recht um ‚Kriegsverrat' gehandelt habe. Die Standgerichtsverfahren und die Urteile seien rechtmäßig gewesen. Gerade derartige Kriegsgerichtsverfahren würden auch eine schnelle Vollstreckung der verhängten Strafen bedingen. Die drei Angeklagten, Gauleiter Florian, Oberstleutnant der Schutzpolizei Brumshagen und Re30vieroberleutnant der Schutzpolizei Gesell wurden in diesen Verfahren freigesprochen.

Erst im Jahre 1999, also 44 Jahre später, wurden die Standgerichtsurteile gegen Oberstleutnant Franz Jürgens, Theodor Andresen, Karl Kleppe, Josef Knab und Hermann Weill aufgehoben. Dies erfolgte nach umfangreichen Recherchen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Rahmen des vom Deutschen Bundestag am 25.8.1998 beschlossenen Gesetzes "zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile".

Verhandlungen mit den Alliierten und Übergabe der Stadt Düsseldorf

In den Nachmittagsstunden des 16.April 1945 schlugen sich Dr. Wiedenhofen und Odenthal zu Fuß zu den amerikanischen Linien durch. Zuvor hatten sie dem Fahrer des Polizeiwagens, der Angst vor der Kriegsgefangenschaft hatte und darum gebeten hatte, nicht weiter mitkommen zu müssen, im Stadtteil Gerresheim das Versprechen abgenommen, nichts über die Pläne zu verraten. Danach durfte dieser wieder in die Stadt zurückfahren.

Kurz vor Mettmann wurden die beiden Unterhändler dann von einer amerikanischen Streife entdeckt und festgenommen. Zunächst wurden sie nach Mettmann, in das örtliche Hauptquartier der amerikanischen Truppen, gebracht. Von dort aus wurden sie später zum alliierten Hauptquartier nach Langenfeld gefahren.

Passierschein XXIII192g

Ausweis für Aloys Odenthal und Dr. August Wiedenhofen (Bild)

In langen und nervenaufreibenden Verhandlungen gelang es den beiden, die alliierten Kommandeure davon zu überzeugen, dass sich die Stadt Düsseldorf kampflos ergeben werde. Buchstäblich in letzter Minute konnte noch ein geplanter Luftangriff mit 1000 Bombern verhindert werden. Dieser Bombenangriff sollte Düsseldorf ‚sturmreif' machen.