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Das zweite Standgericht unter Vorsitz des Wehrmachtsmajors Peiper verurteilte die Mitglieder der Wiedenhofen-Gruppe (Andresen, Kleppe, Knab und Weill) in der Schule an der Stoffeler Straße ebenfalls zum Tode.

Die fünf Todesurteile wurden noch in der Nacht zum 17. April 1945 auf dem Hof der Berufsschule an der Färberstraße vollstreckt. Als Führer des Exekutionskommandos, das die Erschießung Jürgens vornahm, fungierte der Revieroberleutnant der Schutzpolizei Heinrich Gesell, den Jürgens dienstlich kannte. Obwohl es üblich war, zu exekutierende Personen an einen Pfahl anzubinden und ihnen die Augen zu verbinden, lehnte Jürgens beides für sich ab. Oberstleutnant Franz Jürgens starb mit den Worten: "Gesell, grüßen Sie mir meine Frau. Es lebe Deutschland!" Von Oberstleutnant Franz Jürgens ist noch die Erkennungsmarke im Original erhalten geblieben. Üblicherweise wurde die Marke nach dem Tode zerbrochen, wobei der obere Teil an der Leiche verblieb, der abgebrochene Teil wurde der aktenführenden Dienststelle als Nachweis für den Tod der Person übergeben. Dies ist nach der Erschießung von Jürgens jedoch nicht gesche hen.

Erkennungsmarke-1

Erkennungsmarke des Oberstleutnants d.Sch. Franz Jürgens

Die Leichen der fünf erschossenen Männer wurden nun in der Asche, die den Boden des Geländes bedeckte, verscharrt.

Die fünf Leichen wurden später exhumiert. Bei der Exhumierung waren auch Aloys Odenthal und Dr. August Wiedenhofen anwesend. Bei der Obduktion am 1. Juni 1945 wurde durch das Institut für gerichtliche Medizin und Kriminalistik an der Medizinischen Akademie Düsseldorf festgestellt: "... die 4 Leichenöffnungen haben folgendes ergeben: 1. Bei allen Personen Tod durch Erschießen. 2. Bei Knab eine schwere Misshandlung vor dem Tode mit Zertrümmerung des rechten Arms. Bei Andresen eine schwere Misshandlung mit Zertrümmerung des Schädels ..."

So wurden die fünf Männer, deren einziges Ziel es war, die Stadt Düsseldorf und ihre Bevölkerung vor weiterem Grauen und Leid zu bewahren, die letzten Opfer des Nazi-Regimes.